Es kann schnell passieren, dass Treppen in unseren Wohnungen zu unüberwindbaren Hindernissen werden. Ein Unfall oder einfach das unaufhaltsame Fortschreiten des Alters genügt schon. Treppenschrägaufzüge bieten sich hier als Lösung an. Aber können die an jeder Treppe installiert werden? Und wie finanziert man das Ganze?
Treppenlifte eigenen sich für „fast“ jede Treppe
Treppenlifte sind beileibe keine neue Erfindung. Der erste absturzsichere Lift zur Personenbeförderung wurde bereits im Jahr 1853 vorgestellt. Weltweite Bekanntheit erlangte der praktische Alltagshelfer vier Jahre später, als eines der damaligen Modelle in dem Film „Zeugin der Anklage“ mit Marlene Dietrich auftauchte. Das Funktionsprinzip hat sich seitdem nicht verändert: Es gibt Plattform- sowie Sitz-/Stehlifte, die mittels eines Antriebsgeräts an einer Führungsschiene sowohl an geraden als auch an gewundenen Treppen jeder Bauart installiert werden können.
Ausnahmen bilden höchstens Treppen und Treppenaufgänge, die so marode sind, dass der Einbau eines Treppenlifts keinen Sinn mehr macht. Man findet solche Lifte im Internet zum Beispiel auf ap-treppenlifte.de. Wenn man sich die dort angebotenen Modelle näher anschaut, wird man feststellen, dass sich Treppenlifte in ihren Ausmaßen mitunter deutlich unterscheiden. So lassen sich recht schmale Sitzlifte mit einklappbarer Sitz- und Fußfläche gut an besonders schmalen Treppen verwenden. Wenn das ausgeschaltete Gerät am Ende der Schiene zusammengeklappt wird, können all diejenigen, die ohne Treppenlift zwischen den Stockwerken wechseln möchten, problemlos durchkommen.
Die Finanzierung des Treppenlifts
Man kann einen Treppenlift neu oder gebraucht kaufen, in Raten abzahlen oder einfach für einige Jahre mieten. Im Durchschnitt liegen die Kosten im Bereich zwischen 3.000 bis 25.000 Euro. Das ist einerseits viel Geld, doch in Deutschland ist unter den richtigen Umständen eine Finanzierungshilfe möglich. In diesem Zusammenhang sollte man sich bei den zuständigen Rehabilitationsträgern informieren.