Wer auf seinem Grundstück eine Garage errichten möchte, steht zunächst vor der Frage, ob hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Diese Frage lässt sich jedoch nicht einheitlich beantworten, da das Baurecht in den verschiedenen Bundesländern in dieser Frage unterschiedlich geregelt ist.
Bundesländer, in denen eine Baugenehmigung erforderlich ist
In Bayern, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und im Saarland ist eine Baugenehmigung zum Errichten einer Garage zwingend erforderlich.
In Bayern beispielsweise müssen ab einer bestimmten Garagengröße bestimmte Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sowie zur Straße eingehalten werden. Ebenso darf eine Garage nicht höher als 3 Meter sein und die Breite muss mindestens 2,50 m betragen.
Bundesländer in denen keine Baugenehmigung erforderlich ist
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist keine Baugenehmigung erforderlich und es müssen auch keine speziellen Auflagen erfüllt werden. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Richtlinien, die erfüllt werden müssen. Die Befreiung von der Baugenehmigung bezieht sich nämlich nur auf das Verwaltungsverfahren. Die öffentlichen Vorschriften aus der Bauordnung gelten unabhängig davon trotzdem.
So darf beispielsweise in Sachsen die Grundfläche der Garage 50 qm und die Höhe 3 Meter nicht überschreiten. Wenn die Garage dort zum Beispiel direkt an einer Grundstücksgrenze gebaut werden soll, darf diese maximal 9 m lang sein. Steht die Garage nicht an der Grundstücksgrenze, darf die Garage bis zu 15 m lang sein.
Bundesländer in denen keine Baugenehmigung erforderlich ist, jedoch spezielle Auflagen bestehen
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist der Bau einer Garage ohne Genehmigung möglich. Allerdings müssen bestimmte Auflagen beim Garagenbau erfüllt werden.
Die Vorschriften bzw. Auflagen in diesen Bundesländern differieren allerdings zum Teil erheblich. So darf die Grundfläche für eine genehmigungsfreie Garage in Berlin nicht größer als 30 qm sein, währenddessen in Rheinland-Pfalz eine genehmigungsfreie Grundfläche bis zu 50 qm erlaubt ist.
Je nachdem, in welchem Bundesland die Garage errichtet werden soll, ist es daher sinnvoll, sich über die Bedingungen für eine Baugenehmigung oder über besondere Auflagen vorab zu informieren. Die Vorschriften sind dementsprechend in die Planungen und in die Ausführung bei Bau der Garage mit einzubeziehen.
Welche Unterlagen müssen beim Bauamt eingereicht werden?
In Fällen, in denen eine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen im Wesentlichen folgende Unterlagen beim zuständigen Bauamt der Gemeinde eingereicht werden:
- Amtlicher Bauantrag
- Flurkarte im Maßstab von 1:100 bis 1:500, je nach Bundesland
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung
Die Liste kann jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich lang sein. Zudem kann das Bauamt jederzeit weitere Unterlagen vom Antragsteller einfordern, wenn es dies als erforderlich ansieht.
Was passiert, wenn ohne erforderliche Baugenehmigung gebaut wird?
Bauen ohne Baugenehmigung kann schnell sehr teuer werden oder sogar zum zwangsweisen Abriss der Garage führen. Die einzelnen Bundesländer haben für das Bauen ohne Baugenehmigung jeweils einen eigenen Bußgeldkatalog erlassen.
So können beispielsweise in Bayern für das Bauen aber auch für Änderungen, die am Bau vorgenommen werden, bei bis zu 100 Kubikmeter umbauten Raum, ein Bußgeld zwischen 500 und 10.000 Euro verhängt werden. In Hamburg können im Einzelfall sogar bis zu 25.000 Euro fällig werden. Ist der Garagenbau generell nicht genehmigungsfähig, kann sogar der vollständige Abriss oder zumindest ein Rückbau zusätzlich zum Bußgeld drohen.
Für Bauten, die mehr als 100 Kubikmeter umbauten Raum aufweisen, können sogar Strafen bis 50.000 Euro verhängt werden. Aufgrund der harten Konsequenzen, die beim Bauen ohne Baugenehmigung drohen, sollte sich der Bauherr rechtzeitig beim Bauamt erkundigen, welche Vorschriften und Auflagen einzuhalten sind. Wer nicht selbst baut, kann auch einen Architekten beauftragen, die erforderlichen Pläne und Zeichnungen anzufertigen, den Bauantrag beim Bauamt einzureichen sowie die Bauausführung zu überwachen.
Somit besteht bei einem Profi dann auch Gewissheit, dass der Bau regelkonform ist. Sollte der Bau dann in der Ausführung dennoch gegen die Bauvorschriften verstoßen, kann der Architekt wegen Schlechtleistung in Regress genommen werden.