Bauherren haben mit teilweise großen Risiken zu tun, die man verhältnismäßig einfach absichern kann, etwa durch eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. „Vergleicht man den finanziellen Aufwand für die Versicherung mit dem möglichen Schaden, so wird man feststellen: Es lohnt sich, hier etwas zu tun“, meint Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.
Kommen Dritte zu Schaden auf der Baustelle
Denn wenn auf der Baustelle Dritte zu Schaden kommen, trägt der Bauherr die Verantwortung und haftet unbegrenzt mit seinem Privatvermögen, sofern ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Schnell kann man auch ungeahnt zur Verantwortung gezogen werden: Passiert zum Beispiel einem Bekannten bei der Besichtigung der Baustelle ein Unfall oder wird die Baustelle von Kindern unbefugt betreten und kommen diese durch mangelhafte Sicherung der Baustelle zu Schaden, haftet der Bauherr dafür.
Haftpflichtversicherung mit Rechtsschutzfunktion
Gegen einen solchen Personenschaden auf der Baustelle kann man sich mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung schützen. Kommt es tatsächlich zu berechtigten Schadensersatzansprüchen von Dritten, so kommt diese Versicherung dafür auf.
„Darüber hinaus erfüllt sie eine Rechtsschutz-Funktion, indem sie unberechtigte Ansprüche gegen den Bauherrn notfalls auch gerichtlich abwehrt“, erklärt Florian Haas. Mitglieder der Schutzgemeinschaft etwa können sich ein individuelles Versicherungsangebot erstellen lassen, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.
Bauleistungsversicherung für unvorhergesehene Schäden
Sollte ein Bauobjekt durch vom Bauunternehmer nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden, ist man als Bauherr unter Umständen verpflichtet, dem Bauunternehmer seine ganz oder teilweise ausgeführten Leistungen zu vergüten. „Speziell für diese Fälle gibt es die sogenannte Bauleistungsversicherung“, erklärt Versicherungsexperte Haas.
Sie umfasse alle Zerstörungen und Beschädigungen an Bauleistungen und am Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten. Die Laufzeit der Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung erstrecke sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes. „Damit schützt sie sowohl den Bauherrn wie auch den Bauunternehmer vor den entsprechenden finanziellen Risiken.“
Pflichten des Bauherren
Ein Bauherr hat einige Pflichten. Verletzt er sie, trägt eine Bauherren-Haftpflicht die finanziellen Folgen.
Und hier die Pflichten:
- Verkehrssicherungspflicht: Absicherung des Baugrundstücks, also der Baustelle, der Zufahrten und des Materiallagers.
- Überwachungspflicht: Ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle durch den Bauherren.
- Auswahlpflicht: Sorgfältige Auswahl der Baufirma und Handwerker. Der Bauherr muss dafür sorgen, dass alle am Bau beteiligten Unternehmen zuverlässig arbeiten.