Die meistgestellten Leserfragen beim Expertentelefon „Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit“ am 04.09.2014
1. Meine Freundin hat im Zusammenhang mit der Mütterrente automatisch eine Rentenerhöhung bekommen, obgleich sie keinen Antrag gestellt hat. Ich bin auch Mutter – bei mir hat sich die Rente nicht verändert? Muss ich da unter Umständen etwas beantragen?
Dirk Manthey, Rentenexperte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin: Bereits seit Mitte August erhalten alle von der Mütterrente betroffenen Rentner einen Bescheid über die Erhöhung ihrer Rente. Der Versand soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Haben Sie daher bitte noch ein wenig Geduld. Einen Antrag brauchen Sie nicht zu stellen.
2. Dummerweise habe ich vor einiger Zeit bereits einen „normalen“ Rentenantrag gestellt. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich sogar in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63 kommen kann. Kann ich meinen Rentenantrag zurücknehmen, um eventuell die abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten?
Dirk Manthey: Sie können Ihren Rentenantrag nur zurücknehmen, solange noch kein bindender Rentenbescheid erteilt wurde. Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel nach Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.
3. Habe ich steuerliche Vorteile, wenn ich eine private Rentenversicherung abschließe?
Marianne Sobiralski, Expertin für Altersvorsorge bei der Ergo Versicherungsgruppe, Düsseldorf: Die steuerliche Behandlung einer privaten Rentenversicherung hängt davon ab, ob man sich eine lebenslange Rente oder aber alternativ eine Kapitalabfindung auszahlen lässt. Entscheidet man sich für die Rente, so ist lediglich der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern. Wählt man hingegen die Kapitalabfindung, so ist die Hälfte des Ertrags pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Versicherung eine Laufzeit von mehr als zwölf Jahren hatte und die Auszahlung nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahrs erfolgt. Andernfalls muss der volle Ertrag versteuert werden.
4. Man liest ständig, dass so viele Leute ihre Lebensversicherung kündigen müssen, weil sie die Beiträge nicht mehr leisten können. Besteht diese Gefahr auch bei der privaten Rentenversicherung beziehungsweise welche Möglichkeiten habe ich dort?
Marianne Sobiralski: Neben der Kündigung gibt es weitaus bessere Lösungen zur Überbrückung solcher Phasen. Soll für einen überschaubaren Zeitraum der Beitrag gesenkt werden, kann man eine Beitragssenkung oder Beitragspause beantragen. Für den Fall, dass auf absehbare Zeit gar keine Beiträge mehr entrichtet werden können, bietet sich statt Kündigung die Beitragsfreistellung an.
5. Wann sollte man Ihrer Meinung nach eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten abschIießen und auf was sollte man beim Abschluss achten?
Christoph Andersch, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth: Zunächst sollte man sich über den geplanten Anbieter bei unabhängigen Stellen wie etwa „Finanztest“
informieren. Die Absicherung sollte man bis zum persönlich geplanten Eintrittsalter in die Altersrente vereinbaren. Die festzulegende Rentenhöhe sollte möglichst etwa 80 Prozent des letzten Nettoarbeitseinkommens abdecken. Vor allem im Hinblick auf die gesundheitliche Situation sollte man den Abschluss bereits in jungen Jahren anstreben.
6. Ich bin 41 Jahre alt und würde mich gerne gegen Berufsunfähigkeit absichern. Allerdings hatte ich schon einen Hexenschuss. Kann ich mich trotzdem absichern?
Christoph Andersch: Bei Beantragung erfolgt eine medizinische Risikoprüfung durch den Versicherer. Hierbei sind Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen oder Beschwerden zu beantworten. Bei bestehenden oder wiederholt auftretenden Rückenbeschwerden ist es schwer, einen vollumfänglichen Versicherungsschutz zu erhalten. Eine generelle Ablehnung eines Antrags ist damit jedoch nicht verbunden. In der Regel werden in einem solchen Fall Erkrankungen der Wirbelsäule einschließlich aller Folgen und Komplikationen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
7. Ich bin 36 Jahre alt, habe zwei Kinder, alleinerziehend, und kehre jetzt in meinen alten Beruf zurück. Von den vielen Angeboten privater Altersvorsorge fühle ich mich überfordert. Was raten Sie mir?
Ursula Oelbe, Hildesheim, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen (IHK), Mitglied im „Arbeitskreis FinanzFachFrauen bundesweit“ (FFF): In Ihrer Situation halte ich die Riester-Rente für besonders geeignet. Sie erhalten eine staatliche Förderung für sich und die Kinder, der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Riester-Rente ist außerdem geschützt, sollten Sie im Laufe Ihres Berufslebens arbeitslos werden. Für eine Riester-Rente gibt es verschiedene Produktmöglichkeiten. Da sie eine lange Laufzeit vor sich haben, empfehle ich eine fondsgebundene Rente oder einen Fondssparplan.
8. Mein Mann ist der Hauptverdiener in unserer Familie – ich arbeite halbtags. Alle privaten Altersvorsorgeverträge lauten auf meinen Mann. Falls es zu einer Trennung kommt, bin ich dann geschützt?
Ursula Oelbe: Durch Ihre Halbtagstätigkeit haben Sie ohnehin schon geringere gesetzliche Rentenansprüche. Daher wäre es nur gerecht, wenn die private Altersvorsorge als kleine Anerkennung Ihrer Familienarbeit auf Ihren Namen lauten würde. Sollte es zur Trennung kommen, werden die Verträge geteilt. In meiner Beratungspraxis habe ich oft erlebt, dass private Altersvorsorgeverträge, die auf den Ehemann lauteten, zum Zeitpunkt der Scheidung nicht mehr existent oder drastisch reduziert worden waren, ohne dass die Ehefrau etwas davon mitbekommen hatte.