Es hatte alles so schön begonnen: Ein günstiges Motorrad stand bei Ebay zum Verkauf. Ein Zweirad-Fan stürzte sich auf das Schnäppchen. Und ein paar Tage später stand die Polizei vor seiner Tür … Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts in Karlsruhe zeigt, dass man beim Kauf eines Motorrads auch auf Vorbesitzer im Ausland achten sollte.
Unwahrheiten über die Vorbesitzer annullieren den Verkauf
Bei dem Fall handelte es sich um ein gebrauchtes Bike der Marke Triumph, Typ Street Triple. Auf Ebay stand es zum Verkauf. Laut der Angaben war es nicht älter als vier Jahre und stammte aus erster Hand, hatte also angeblich nur einen Vorbesitzer: den privaten Verkäufer. Der Preis war gut. Der Käufer schlug zu, unterschrieb den Kaufvertrag und bezahlt die 5.145 Euro. Was er nicht tat: die italienischen Fahrzeugpapiere unter die Lupe zu nehmen. Denn dort stand nicht nur drin, dass es tatsächlich noch einen anderen Vorbesitzer in Italien gegeben hatte. Das Motorrad war zudem in Italien als gestohlen gemeldet.
Doch damit nicht genug. Die gekaufte Triumph war eine so genannte Dublette. Sprich: Irgendwo fuhr ein Zweirad mit exakt denselben Papieren und identischer Fahrzeugnummer durch die Welt. Als dies bekannt wurde, erschien die Polizei vor der Tür des Käufers, nahm die Maschine wieder mit und der Streit begann.
Der Verkäufer behauptete, sich mit der Angabe „null Vorbesitzer“ nur auf Besitzer in Deutschland bezogen und damit korrekt gehandelt zu haben. Zwar habe er das Bike in Italien für 3.800 Euro erworben, aber der Verkaufsvertrag sei nicht inkorrekt. Der Käufer dagegen wollte sein Geld zurück. Und bekam Recht vor den Richtern. Denn: Gerade die Tatsache, dass das Motorrad aus erster Hand stammte, war für die Wahl des Käufers entscheidend. Und die Angaben im Kaufvertrag müssten sich auf alle Besitzer beziehen – ob sie nun im Ausland wohnhaft sind oder auch nicht. Die Folge: Der Verkäufer wurde verpflichtet, den vollen Kaufpreis zurück zu erstatten. Und der Käufer begab sich um eine Erfahrung reicher erneut auf die Suche…