Schulden zu machen ist heute leider sehr einfach und nicht immer ist man an solch einer Situation auch selber schuld. Wenn man aber die Schulden aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zahlen kann oder auch will, steht bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür und möchte eine sogenannte Sachpfändung beim Schuldner vornehmen. Bei dieser Sachpfändung kann der Gerichtsvollzieher einige Gegenstände im Haus pfänden, damit diese dann veräußert werden können und der Gläubiger dadurch an sein Geld gelangt. Doch der Gerichtsvollzieher darf aber auch hier nicht wahllos alles pfänden. Für Pfändungen hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, was hier gepfändet werden darf und was auch nicht.
Was ist eine Sachpfändung?
Der Oberbegriff lautet hier Pfändung. Dazu zählen auch die Gehalts- und Vermögenspfändung und eben die hier beschriebene Sachpfändung. Der Gerichtsvollzieher schaut sich hier in den privaten Räumen des Schuldners um und sucht nach verwertbaren Gegenständen. Durch den Verkauf eben dieser gepfändeten Gegenstände soll der Gläubiger mit dem Erlös ausbezahlt werden. Damit es zu einer Sachpfändung kommen kann, muss hier der Gerichtsvollzieher diese Maßnahme beim zuständigen Gericht vorab beantragen. Erst mit diesem Vollstreckungsauftrag kann der Gerichtsvollzieher auch wirklich zu Hause eine Sachpfändung durchführen. Wenn der Gerichtsvollzieher bei der Kontrolle zu Hause pfänd- und verwertbare Gegenstände finden sollte, werden diese Gegenstände dann mit einem Pfandsiegel versehen. Wenn der Gerichtsvollzieher bei dieser Kontrolle Schmuck, Bargeld oder ähnlichen finden sollte, nimmt dieser so etwas meist direkt mit.
Was kann durch eine Sachpfändung gepfändet werden?
Der Gerichtsvollzieher darf bei einer Sachpfändung natürlich nicht alles einfach so pfänden. Die normale Wohnungseinrichtung und auch Dinge zum täglichen Bedarf dürfen hier nicht gepfändet werden. Auch die normale Kleidung und auch die Waschmaschine können nicht gepfändet werden. Es gibt aber auch sogenannte Luxusgüter, welche der Gerichtsvollzieher pfänden darf, wenn diese beim Gläubiger immer noch nicht abbezahlt wurden. Solche Gegenstände sind zum Beispiel DVD-Player oder auch Video-Kamera. Je nach Alter sind aber solche Geräte oft nicht mehr viel Wert und werden daher auch meist nicht gepfändet. Die Kosten für Transport und Lagerung würden den Verkaufserlös wohl übersteigen und daher lohnt solch eine Sachpfändung oft nicht. Wenn einem selber Sachen oder Gegenstände in der Wohnung bei Besuch des Gerichtsvollziehers nicht gehören sollte, muss man dies entsprechend nachweisen. Ohne einen ordentlichen Nachweis, das die Gegenstände nicht einem selber gehören, kann der Gerichtsvollzieher diese Gegenstände dann auch pfänden.