Steht der Erwerb eines neuen Kühlschranks an, muss das alte Gerät fachgerecht entsorgt werden. Ein Kühlschrank ist kein normaler Hausmüll, da bei dessen Herstellung bis vor etwa zehn Jahren schädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe eingesetzt wurden. Diese Wasserstoffe begünstigen eine Zerstörung der Ozonschicht und sollten aus dem Grund keinesfalls einfach der klassischen Müllentsorgung oder Natur überlassen werden.
Anbieter der Kühlschränke übernehmen zumeist die Versorgung älterer Geräte
Eine Möglichkeit wäre, das alte Gerät über den Anbieter des neuen Modells entsorgen zu lassen. Vor allem größere Geschäfte offerieren diesen Service, der von Kunden gern genutzt wird. Kommunale Sammelstellen einzelner Gemeinden oder Städte nehmen die alten Kühlschränke ebenfalls in Verwahrung. Verbrauchern entstehen bei diesen Abgaben auf sogenannten „Wertstoffhöfen“ keine Kosten. Funktioniert das alte Gerät noch, steht es jedem Besitzer der Geräte frei, den Apparat an gemeinnützige Einrichtungen zu verschenken, die die Kühlschränke zumeist gern abholen. Somit können gemeinnützige Institutionen das dadurch gesparte Geld auch für einen neuen Kühlschrank zb. auf kühlschrank-kaufen.com investieren und das sogar mit völlig kostenloser Lieferung.
Befinden sich regionale Entsorgungsbetriebe in der Nähe?
Mit etwas Glück finden Besitzer der Kühlschränke einen lokalen Entsorgungsbetrieb, der eine Abholung des Apparats unentgeltlich anbietet. Um einen Termin für die Abholung zu vereinbaren, senden Verbraucher eine speziell für diesen Zweck zur Verfügung gestellte Postkarte zurück oder nutzen ein Online-Formular. Allerdings wird dieser Service nicht in jeder Ortschaft Deutschlands angeboten.
Die Entsorgung wird Schritt für Schritt vorgenommen
Eine fachgemäße Entsorgung des Kühlschranks erfolgt, indem ein Fachbetrieb im ersten Schritt das Kältemittel aus dem Apparat absaugt. Weil sich ein Großteil der Fluorchlorkohlenwasserstoffe innerhalb des Gehäuses befindet, müssen die Geräte auf speziellen Schrottplätzen mithilfe moderner Apparaturen zerkleinert werden. Anschließend werden aufgesaugte Fluorchlorkohlenwasserstoffe in separaten Anlagen verbrannt. Ein weiterer Teil der Kühlschränke wird hingegen wiederverwertet. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden ist die Entsorgung des Kühlschranks für Privatpersonen im Regelfall kostenfrei.