Neues Jahr, neue Bußgeldregelungen – die Punktereform im Verkehrszentralregister bringt einige Änderungen mit sich. Sie tritt ab dem 1. Mai 2014 in Kraft und betraft Verkehrsteilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, mit deutlich höheren Bußgeldern. Hier die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
Statt wie bisher 18 Punkte, gibt es ab diesem Zeitpunkt nur noch acht Punkte im zentralen Verkehrsregister. Allerdings werden im Gegensatz zu bisher nicht mehr alle Verstöße ab einer Bußgeldhöhe von 40 Euro dort eingetragen, sondern alle ab 60 Euro. Zudem werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße dort registriert. Was nicht unter diese Kategorie fällt, bleibt außen vor.
Die Änderungen im Punktesystem werden flankiert von neuen Regelungen für den Bußgeldkatalog. Die Preise für die Verstöße gehen teilweise deutlich nach oben. So müssen Verkehrsteilnehmer, die künftig mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt werden, statt 40 Euro mit der neuen Regelung 60 Euro bezahlen. Dieselbe Bußgelderhöhung gilt für das Fahren auf Eis und Schnee mit Sommerreifen.
Wird der Versuch der Polizei, einen Autofahrer anzuhalten, nicht beachtet, muss dieser für seine Ignoranz künftig 70 statt 50 Euro bezahlen. Zudem gilt ab Juli 2014 für Autofahrer die Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug (Motorräder ausgenommen) muss sich eine Warnweste gemäß der europäischen Norm EN 471 befinden.
Da nur noch Verstöße ins Register eingetragen werden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, fallen mit der Neuregelung unter anderem folgende Vergehen weg: Beleidigungen, Unfall mit leichter Verletzung, Kennzeichenmissbrauch, unberechtigtes Befahren der Umweltzone, Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage und Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKWs.
Wer sich über seinen persönlichen Punktestand informieren möchte, hat Anspruch auf kostenlose Auskunft. Allerdings kann die Anfrage nur schriftlich gestellt werden und der Fragende muss einen gültigen Identitätsbeweis beifügen.