Wer in Deutschland eine Immobilie als Eigentümer verkaufen möchte, für den ist schon seit dem Jahr 2008 ein Energieausweis fürs Haus pflicht. Dieser Energieausweis musste aber bisher nur auf Verlangen und Nachfragen bei einem Verkauf oder einer Vermietung dem Interessent vorgezeigt werden. Doch seit anfang 2013 hat sich diese Vorgehensweise grundlegend geändert.
Energieausweis fürs Haus und die Energieeffizienz
Durch die Einführung des Energieausweises fürs Haus im Jahre 2008 sollte etwas mehr Transparenz beim Verkauf oder Vermietung von Immobilien gebracht werden. Durch den Energieausweis können sich Interessenten und Käufer schon vorab über die Energieeffizienz der Immobilie Informieren und haben dadurch einen guten Überblick über die zu erwartenden Energiekosten.
Den Energieausweis fürs Haus gibt es extra dafür in zwei verschiedenen Ausführungen. In jeder Ausführung wird dabei aber eine andere Messung zugrunde gelegt. Zum einen gibt es da den sogenannten Bedarfsausweis. Dieser Ausweis wird von verschiedenen Experten erstellt und dadrin sind alle enrgietechnisch relevanten Sachen wie Fenster, Dämmung oder Heizung entsprechend den vorliegenden Bauplänen analysiert worden. Auch werden Vergleichswerte zu anderen Immobilien ermittelt und es werden je nach Zustand der Immobilie auch die verschiedensten Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen.
Die zweite Ausführung ist der sogenannte Verbrauchsausweis. Für diesen Ausweis werden die Heizkosten aus den letzten drei Jahren ausgewertet und anhand einer Farbskala entsprechend dargestellt. Die Farbskala reicht dabei von der Farbe Rot bis zu Grün. Diese Skala stellt die Energieeffizienz des Hauses dar und dabei sollte die Skala immer weit Richtung Grün zeigen. Denn nur so wird eine Immobile mit einer guten bis sehr guten Energieeffizienz erworben.
Energieausweis fürs Haus Vorzeigepflicht
Der Gesetzgeber schreibt seit anfang 2013 vor, dass der Energieausweis immer aktiv vorgezeigt wird. Ein Verkäufer von Eigentum darf also nicht mehr warten, bis dieser vom Interessent verlangt wird, sondern muss diesen direkt vorzeigen. Dadurch sollen Eigentümer etwas unter Druck gesetzt werden, damit diese die eigene Immobile energieeffizienter ausstatten bzw. sanieren. Denn Immobilien mit einer niedrigen Energieeffizienz werden sich dadurch vermutlich schlechter verkaufen lassen oder es muss ein hoher Abschlag bei der geforderten Verkaufsumme gemacht werden.
Kritik am Energieausweis für Haus
Natürlich ist nicht nur alles positiv am Energieausweis. Kritiker bemängeln vor allem, dass nur der Bedarfsausweis den aktuellen energetischen Baubestand dar. Dieser Ausweis wird ja auch von hoch qualifizierten Fachleuten entsprechend ausgestellt und nur solche Fachleute können den baulichen Zustand der Immobilie auch objektiv bewerten. Im Verbrauchsausweis hingegen wird ja nur der durchschnittliche Verbrauch der Letzten drei Jahren ausgewiesen. Wenn also in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung leer stehen sollte über einen längeren Zeitraum, so wird natürlich auch der durchschnittliche Energieverbrauch deutlich sinken. Wer als Eigentümer nichts zu verbergen hat, ist daher immer im Besitz von beiden Energieausweisen. So kann der Eigentümer eine gewisse Seriosität gegenüber möglichen Käufern ausstrahlen und bekommt dafür erhöhte Verkaufschancen.
Ausnahme Baudenkmäler und Nicht-Wohngebäude
Für Gebäude mit Denkmalschutz gibt es aber eine Ausnahme. Auch für besonders erhaltenswerte Gebäude sieht der Gesetzgeber eine Ausnahme vor. Diese Ausnahme relativiert sich aber ganz schnell wieder. Denn werden solche Immobilien saniert oder entsprechend erweitert wird auch hier ein Energieausweis fürs Haus zur Pflicht.