Bei hohen Temperaturen heißt das Motto: vorbeugen!
Der Sommer steht vor der Tür. Die Temperaturen steigen. Die Lust auf Ausflüge ebenfalls. Allerdings auf die Gefahr von Unfällen hin. Aus diesem Grund sollte man bei Fahrten unter der Sommersonne einige Dinge beachten.
Seit 2005 ermittelt der ADAC die Gründe für Unfälle. Und stellte dabei fest: Jeder siebte davon geschah an einem Tag mit Temperaturen von mehr als 25 Grad Celsius und vor allem dann, wenn hohe Konzentration erforderlich war. Deshalb gehört zu den wichtigsten Regeln beim Autofahren in der Sommerhitze: viel trinken. Je mehr, desto besser und vor allem Wasser, Schorle oder Tee. Die Flüssigkeit im Körper verhindert das Auftreten von Kopfschmerzen und Schwindel.
Wer die Klimaanlage nutzt, sollte darauf achten, dass der Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen nicht zu groß ist. Mehr als sechs Grad Differenz bedrohen die Insassen mit Erkältungen und Kreislaufbeschwerden. Die empfohlene Temperatur liegt zwischen 20 und 25 Grad.
Vor dem Start empfiehlt es sich zudem, erst alle Türen zu öffnen und die größte Hitze von selbst aus dem Fahrzeug entweichen zu lassen. Dies hilft auch, die bisweilen bis auf 60 Grad erhitzten Teile wie zum Beispiel das Armaturenbrett, das Lenkrad oder den Schaltknauf soweit abzukühlen, dass man beim Anfassen keine Verbrennungen riskiert. Geht die Fahrt los, lieber die Fenster wieder schließen. Durch offene Scheiben gerät mehr Lärm ins Innere und erhöht damit den Stressfaktor für den Fahrer.
Auch beim Tanken sollte man bei allzu hohen Außentemperaturen aufpassen. Hier heißt das Motto: Nicht randvoll füllen – am besten einen Liter weniger als die maximale Tankfüllung. Der Kraftstoff dehnt sich bei Hitze aus und läuft Gefahr, sich zu entzünden.
Beim Parken erhitzt sich das Fahrzeug unter Umständen schon innerhalb von 15 Minuten so stark, dass die Insassen einen Kreislaufkollaps riskieren. Deshalb sollte man auf keinen Fall Kinder, Senioren oder Tiere zum Beispiel während des Einkaufs „mal kurz“ im Inneren warten lassen. Im Ernstfall kann dies sogar dazu führen, dass die Polizei das Gefährt gewaltsam öffnet und den Täter wegen fahrlässiger Körperverletzung anklagt.