In Deutschland werden jeden Tag Tausende von Überweisungen getätigt. Dabei ist es nicht verwunderlich, dass auch mal eine falsche Überweisung getätigt wird. Das kann bei einem Zahlendreher bei der Kontonummer zum Beispiel sehr schnell passieren. Nach der neuen EU-Richtlinie haftet man leider selber für so einen Fehler und ist somit selbst dafür verantwortlich. Doch wie kann man eine falsche Überweisung zurückholen? Nicht in allen Fällen und Umständen ist das Geld dadurch verloren.
Die EU-Richtlinie
Früher hat die Bank immer vor der Überweisung die Bankleitzahl, die Kontonummer und den Empfänger abgeglichen. Wenn irgendetwas dabei nicht gestimmt hatte, wurde der Bankkunde entsprechend informiert. Doch seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Bankgeschäfte gibt es das leider nicht mehr. Durch diese Richtlinie sollen alle Geldgeschäfte innerhalb der EU vereinheitlicht und einfacher werden. Für den Bankkunden bringt dies aber leider einige Risiken mit sich.
Bei jeder Überweisung muss der Bankkunde also lieber zweimal kontrollieren, ob alles auch tatsächlich hundertprozentig richtig ausgefüllt wurde. Ein Zahlendreher kann schnell zum finanziellen Desaster führen. Die Banken kümmern sich jetzt nur noch pauschal um die sogenannte Kundenkennung. Dabei werden nicht mehr die Daten des Überweisungsträger mit dem tatsächlichen Empfänger abgeglichen. Die Bank tätigt also die Überweisung so, wie es auf der Überweisung steht. Wenn natürlich die Kontonummer falsch ist, kann das Geld daher versehentlich auf dem falschen Konto landen.
Kontonummer falsch und nun?
Wie schon beschrieben, kann es zu einem Zahlendreher bei der Kontonummer kommen. Die Bank prüft hier nur, ob der Empfängername richtig ist, und gleicht dabei nicht die Kontonummer ab. Wenn die Überweisung dann getätigt wurde, ist das Geld erst mal weg. In Deutschland ist der ganze Vorgang allgemein etwas mit Risiko behaftet gegenüber den anderen europäischen Ländern. Für eine Überweisung ins europäische Ausland wird für eine Überweisung die sogenannte IBAN benötigt. Dadurch können fehlerhafte Überweisungen schon im Vorfeld verhindert werden. In Deutschland reicht die Angabe der Bankleitzahl und der Kontonummer dafür aus.
Bei einem Fehler auf dem Überweisungsformular ist die Bank dann fein raus. Denn rechtlich wurde die Überweisung einwandfrei durchgeführt. Das Risiko liegt hier also komplett beim Kunden. Bei der Kundenkennung werden nur Kontonummer und Bankleitzahl abgeglichen. Wenn also ein Zahlendreher unterlaufen und es aber ein Konto bei der eingetragen Bank gibt, wird die Überweisung ausgeführt. Die Bank darf dann das Geld nicht einfach wieder so zurückbuchen, wenn der Kunde seinen Fehler erkannt hat. So muss man sich dann als Kunde selber bei der anderen Bank melden und versuchen den Irrtum zu beheben.
Falsche Überweisung stoppen
Wenn der Fehler bemerkt wurde, sollte unbedingt direkt die Bank informiert werden. Denn wenn das angewiesene Geld noch nicht dem eigentlichen Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, kann die eigene Bank die Überweisung noch rechtzeitig stoppen. Wenn der überwiesene Betrag allerdings schon gutgeschrieben wurde, darf die Bank das Geld nicht einfach mehr zurückholen.
Rückerstattung fordern?
Eine Rückerstattung von der Bank kann der Kunde leider nicht einfordern. In den meisten Fällen hilft einem die eigene Hausbank aber bei solchen Problemen und setzt sich mit der Empfängerbank in Verbindung. Wenn feststeht, dass das Geld an den falschen Empfänger ging, muss dieser das Geld wieder zurückzahlen. Denn der Empfänger hat sich ja durch den Fehler ungerechtfertigt bereichert und ist zur Rückzahlung verpflichtet. Für das Zurückholen des Geldes können aber Kosten anfallen. Bei kleinen Beträgen kann es sich daher nicht lohnen, da die Kosten dafür höher sind als der Betrag selber. Die Kosten für solch einen Rückholauftrag können schnell bis zu 25 Euro betragen. Also lieber zweimal hinschauen und die Daten auf der Überweisung kontrollieren.