Viele Geschäfte locken heute immer öfters auch mit Krediten zum Nulltarif. Vor allem Elektronikmärkte und Möbelhäuser buhlen verstärkt um die Gunst der Kunden. Doch was muss man beachten bei Finanzierung und Ratenkauf? Denn nicht in allen Fällen ist eine Finanzierung oder ein Ratenkauf die günstige Alternative. Schnell ist man als Verbraucher in die Falle getappt, da man über einige Fallstricke im Kleingedruckten gestolpert ist. Nachfolgend versuchen wir etwas genauer darauf einzugehen, was bei einem Kauf auf Raten so alles beachten sollte.
Die Gebühren bei Finanzierung und Ratenkauf
Um etwas auf Raten kaufen zu können, muss ein Kreditvertrag abgeschlossen werden. Dieser Vertrag wird aber nicht mit dem Händler geschlossen, obwohl dies viele Menschen wahrscheinlich glauben. Der Ratenvertrag wird mit einer Bank abgeschlossen. Jeder Händler, welcher eine Finanzierung oder Ratenkauf anbietet, arbeitet extra dafür mit einer bestimmten Bank zusammen. Auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung erhebt die Bank für den Ratenvertrag entsprechende Bearbeitungsgebühren. Oft werden für die Bearbeitung durch die Bank 2 Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr verlangt. So kann sich der Kaufbetrag durch eine Finanzierung doch erheblich verteuern. Manche Banken berechnen aber auch gerne mal eine sogenannte Kontoführungsgebühr. Im Kleingedruckten steht dieser Hinweis zwar drin, aber oft wird diese Gebühr bei der Werbung des effektiven Jahreszinses gerne unterschlagen.
Vor dem kauf Preise vergleichen
Ein Händler hat natürlich nichts zu verschenken und möchte auch bei einer Finanzierung und Ratenkauf etwas daran verdienen. Dadurch kann es vorkommen, dass der Händler dafür kurz vorher die Preise nach oben korrigiert und somit die Kosten auf den Kunden überträgt. Daher lohnt es sich vor dem Kauf, unbedingt die Preise zu vergleichen. Denn oft gibt es den gleichen Artikel bei einem anderen Händler um einiges günstiger. Dafür gibt es aber dort wahrscheinlich keine Null-Prozent-Finanzierung. Aus diesem Grund lohnt die Finanzierung oder der Ratenkauf dann nicht mehr. Lieber etwas Geld ansparen und dafür irgendwo günstiger kaufen.
Restschuld-Versicherung
Bei einer Finanzierung und Ratenkauf bietet die Bank beim Abschluss des Vertrages auch gerne eine sogenannte Restschuld-Versicherung dem Kunden an. Dafür fallen natürlich zusätzliche Kosten für den Kreditnehmer an. Eine Restschuld-Versicherung soll dabei einspringen, wenn der Verbraucher arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. In den meisten fällen ist eine solche Versicherung aber absolut überflüssig. Wie bei jedem Vertrag oder Versicherung daher unbedingt das Kleingedruckte lesen. Leider sind sich viele Menschen zu bequem oder haben keine Lust alles zu lesen. Eine Restschuld-Versicherung hat meist eine Wartezeit von drei Monaten. Wenn vorher etwas passiert, zahlt diese auch nicht. Auch zahlt diese Versicherung bei Arbeitslosigkeit auch nicht ewig weiter. Die Zahlungen sind meist auf 12 Monate begrenzt wurden. Auch wenn es bestimmte Vorerkrankungen gegeben hat, kann die Restschuld-Versicherung in einem Schadenfall die Zahlung der Finanzierung verweigern. Das alles steht aber schwarz auf weiß im Kleingedruckten. Also hier nicht durch den Verkäufer unter Druck setzen lassen.
Fälligkeit bei Finanzierung
Wie bei jedem Kreditvertrag kann die Bank unter bestimmten Bedingungen den Vertrag mit dem Verbraucher vorzeitig kündigen. Wer also seine Raten nicht zahlt, auch bei einer Null-Prozent-Finanzierung, muss mit solch einem drastischen Schritt durch die Bank rechnen. Wenn dies passieren sollte, muss die gesamte Rest-Kreditsumme auf einmal ausgeglichen werden. Zusätzlich dazu kommen dann natürlich noch Mahngebühren und Verzugszinsen. Dies alles kann dann wiederum zu einem negativen Schufa-Eintrag führen. Dies ist ein Teufelskreis und daher sollte einer Finanzierung und Ratenkauf vorher genau überlegt werden.