Gebrauchtwagenkauf: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Nicht jeder hat das nötige Kleingeld für einen Neuwagen und somit werden alleine in Deutschland jedes Jahr Millionen Gebrauchtwagen an den Mann gebracht. Doch hier kann es leider sein, dass ein neues Gebrauchtfahrzeug nach dem Kauf irgendwelche Mängel aufweist und man mit dem Gebrauchtwagenkauf nicht mehr zufrieden ist. Wenn der Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wurde, kann man sich aber zum Glück dagegen absichern. Bei einem Händler gibt es die Gewährleistungsgarantie und die normale Garantie. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die bessere Absicherung ist die Gewährleistung

Wer sich einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufen möchte, sollte unbedingt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennen. Diese Aussage unterstützt auch Florian Wolf als Gebrauchtwagenexperte des Auto Club Europa (ACE).

„Wer hier nicht Bescheid weiß, kann sich durch eine falsche Vorgehensweise beim Auftreten von Mängeln am Auto selbst schaden.“

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist dabei gar nicht so schwer und auch eindeutig. Eine Garantie ist nur eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Autohauses bzw. Gebrauchtwagenhändlers. Dabei wird in der Regel nur die Instandsetzungskosten abgedeckt.

Eine Gewährleistung muss der Autohändler leisten und diese Gewährleistungsvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. Eine Gewährleistung kann von einem Autohändler auch nicht so einfach ausgeschlossen werden und somit steht eine Gewährleistung über dem sogenannten Kleingedruckten.

In dieser Gewährleistungspflicht ist ein Gebrauchtwagenverkäufer gesetzlich verpflichtet, Schäden am Gebrauchtwagen zwei mal kostenlos zu beheben. Wenn diese Reparaturversuche doch erfolglos sein sollten, muss der Autohändler entweder einen Kostenersatz dem Gebrauchtwagenkäufer leisten, den Gebrauchtwagenkauf rückgängig machen oder dem Käufer einen Teil der Kaufsumme zurück erstattet.

Viele Händler versuchen Gewährleistungsgarantie zu umgehen

Leider gibt es immer wieder Autohändler, welche die Gewährleistungsgarantie umgehen wollen. Hier wird oft das Argument aufgeführt, dass man ja keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen habe und somit keinen Anspruch auf Nachbesserung habe. Diese Aussage ist aber völlig falsch und ist auch juristisch nicht durchsetzbar.

Aus diesem Grund werden bei einigen Gebrauchtwagenhändler deswegen die Fahrzeuge im Kundenauftrag verkauft. Hier kann der Autohändler dann die Gewährleistungsgarantie tatsächlich ausschließen. Auch zwischen Autohändler und einem Gewerbetreibenden kann die Gewährleistungsgarantie ausgeschlossen werden.

Wenn Schäden nach dem Kauf auftreten sollten

Wenn es zu Schäden nach dem Gebrauchtwagenkauf kommen sollte innerhalb der Gewährleistungsgarantie muss man sich als Käufer immer an den Händler wenden, wo man das Gebrauchtfahrzeug gekauft hat. Hier also nicht einfach so den Wagen woanders vorschnell reparieren lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

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