So langsam wird das Wetter immer besser und die Temperaturen steigen an. Für viele heißt das: Die Grillsaison ist eröffnet. Doch ist dabei Grillen auf dem Balkon überhaupt erlaubt? Für das Grillen gibt es in Deutschland natürlich einige Richtlinien, welche beachten werden müssen. Wir versuchen, dass Thema Grillen auf dem Balkon leicht und informativ von allen Seiten zu beleuchten.
Grillen auf dem Balkon und Vorschriften?
Leider hat nicht jeder ein Haus oder einen eigenen Garten zum Grillen zur Verfügung. Die meisten Menschen werden wohl Mieter einer Wohnung sein und somit bietet sich ein Grillen auf dem Balkon besonders gut an. Doch wenn jeder den Grill auf dem Balkon anheizen würde, wäre das ein unschönes Spektakel. Durch das Grillen auf dem Balkon können und werden sich die Nachbarn vom dem dabei entstehenden Qualm oder Rauch belästigt fühlen. Laut dem Mieterbund gibt es aber keine in ganz Deutschland gültigen und einheitlichen Vorschriften für das Grillen. Wer gut mit seinen Nachbarn auskommt, kann dies alles im Vorfeld immer absprechen und sich so eine Menge Ärger sparen. Denn nicht selten kommt es durch ein Grillen auf dem Balkon zu Nachbarschaftsstreitereien und diese landen nicht selten vor Gericht. So gibt es zum Beispiel vom Landgericht Bonn (AZ: 6 C 545/96) ein Urteil, welches besagt, dass zwischen April und September einmal pro Monat gegrillt werden darf. Die Mitbewohner des Hauses müssen allerdings mindestens zwei Tage im Voraus über das eigene Grillvorhaben informiert werden. Trotz Ankündigung des Grillen auf dem Balkon müssen Beeinträchtigungen der Nachbarn soweit möglich vermieden werde. Aus diesem Grund sollte für ein Grillen auf dem Balkon vielleicht ein Elektrogrill eingesetzt werden.
Mietverträge und Grillen
Im Mietvertrag kann allerdings ein absolutes Grillverbot durch den Vermieter verhängt werden. Dies wurde vom Landgericht Essen (AZ: 10 S 438/01) entsprechend bestätigt. Solch ein Grillverbot kann sich auf normale und Elektro-Grills beziehen. Wer eine solche Klausel im Mietvertrag stehen hat und diese missachtet, kann durch den Vermieter abgemahnt werden. Dies kann insgesamt bis zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages führen. Somit sollte jeder vor dem Grillen auf dem Balkon unbedingt mal einen Blick in seinen eigenen Mietvertrag werfen. Nicht das es ansonsten noch zu bösen Überraschungen kommt.
Was ist eigentlich erlaubt?
Streitigkeiten beim Grillen auf dem Balkon fallen oft öfters an, als viele denken. An und für sich ist Grillen grundsächlich erlaub, solange keine Nachbarn dadurch beeinträchtigt werden. Also unbedingt eine starke Rauchentwicklung vermeiden. Wer sich nicht daran hält, kann durch den Gesetzgeber auch entsprechend mit einem Bußgeld belangt werden. Wer auf dem Balkon Grillen möchte, kann auch einfach seine Nachbarn dazu einladen. So sitzen alle in einem Boot und hat gemeinsam Spaß am Grillen. Aber was ist eigentlich, wenn man selber belästigt wird durch Grillen auf dem Balkon eines Nachbarn? Wenn sich nicht gütlich geeinigt wird, bleiben einem natürlich rechtliche Schritte als letztes Argument. Ein persönliches Gespräch sollte aber immer vorgezogen werden.
Lärmgrenzen und Zeiten
Wenn die Grillparty ein voller Erfolg ist, vergessen viele die Zeit und auch das Drumherum. Laut den Lärmschutzvorschriften kann jeder grundsätzlich auf dem Balkon tagsüber trinken und essen und sich bei einer angemessenen Lautstärke unterhalten. Wenn sich allerdings Nachbarn gestört fühlen sollten, immer gemeinsam darüber persönlich sprechen, um eine Eskalation zu vermeiden. Abends ab 22 Uhr gilt in Deutschland die Nachtruhe. Danach sollte keine Feier mehr auf dem Balkon stattfinden. Bitte die Nachtruhe immer einhalten. Nicht jeder hat am nächsten Tag frei und möchte daher seine Nachtruhe genießen. Man sieht hier also, dass Grillen auf dem Balkon trotz aller Richtlinien eine menge Spaß machen kann.