Immer mehr Menschen Träumen von einem eigenen Haus. Doch leider überschätzen auch einige dabei den finanziellen Aufwand oder geraden auch unverschuldet in finanzielle Not. Wenn der Hauskredit nicht mehr bezahlt werden kann, wird das Haus leider durch die finanzierende Bank zwangsversteigert. Somit ist es für einige Menschen aber wiederum interessant, ein Haus bei einer solchen Zwangsversteigerung günstig zu erwerben. Doch auch beim Haus kaufen aus einer Zwangsversteigerung müssen einige Punkte beachtet werden. Gerade in Zeiten von klammen Kassen schauen sich immer mehr Menschen Häuser bei Zwangsversteigerungen* an. Dabei kann man auch oft mal ein Haus zu günstigen Konditionen erwerben. Wo sich aber einer über günstige Häuser freut, ist auf der anderen Seite jemand der leidet. Die Raten für das Haus nicht mehr zahlen zu können hat oft die verschiedensten Ursachen. Das kann durch eine plötzliche Arbeitslosigkeit oder auch Scheidung leider schnell passieren. Schnell kann man hier nicht mehr die Raten des Hauskredites bedienen und schon wird das Haus zur Zwangsversteigerung freigegeben.
Haus kaufen aus einer Zwangsversteigerung
Am Anfang muss man erst mal ein interessantes Haus für sich selber finden, welches zwangsversteigert werden soll. Jetzt ist eine gründliche Vorbereitung von Vorteil. Wer schon einmal an einer Versteigerung teilgenommen hat, hat auch hier einige Vorteile. Wer so etwas noch nie gemacht hat, sollte sich daher vorher sehr genau über den Ablauf informieren und sich vielleicht auch einfach nur andere Zwangsversteigerungen anschauen. Auch bei einer Zwangsversteigerung ist Information alles. Es sollten vorab so viel wie möglich Informationen über das Wunschobjekt eingeholt und gesammelt werden. Bei dem für das Haus zuständigen Amtsgericht können alle relevanten Akten eingesehen werden.
Nachdem man sich gründlich über das Haus informiert hat, sollte eine Besichtigung des Hauses vorgenommen werden. Bei der Besichtigung sollte man sich alles ganz genau anschauen, denn bei einer Zwangsversteigerung gibt es nach dem Zuschlag kein Rücktrittsrecht mehr. Von außen sollte sollte daher unbedingt das Dach, die Fassade und auch das Grundstück angeschaut werden. Wer einen Bauexperten dabei hat, hat auch hier Vorteile. Denn gerade als Laie kann man viele Fehler oder auch Pfusch am Bau schnell übersehen. Von innen kann man das Haus nicht immer so einfach besichtigen. Denn oftmals wohnen die alten Eigentümer noch Haus und möchten nicht ständig irgendwelche Besichtigungen durchführen.
Jetzt ist es an der Zeit, die Zwangsversteigerung zu beginnen. Am Anfang wird dabei der Inhalt des Grundbuches wieder gegeben. Auch kommen hier Besonderheiten wie zum Beispiel Denkmalschutz zur Sprache. Erst danach wird dann ein Mindestgebot festgesetzt. Dieses Gebot darf bei einer Zwangsversteigerung nicht unterschritten werden.
Jetzt ist es an der Zeit, die ersten Gebote abzugeben. Hier darf man auf keinen Fall seinen Personalausweis oder Reisepass vergessen. Man muss auch jetzt schon damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung von meist zehn Prozent des Wertes als Bürgschaft hinterlegt werden muss. Die Zwangsversteigerung geht dann über 30 Minuten. Wer den Zuschlag dann erhalten hat, an den gehen also alle Rechte und Pflichten des Hauses über und man ist der neue Eigentümer.
Wenn man das Haus bei der Zwangsversteigerung erworben hat, muss innerhalb von sechs Wochen die Finanzierung gesichert werden. Spätestens dann muss die Kaufsumme gezahlt werden. Erst nach der Zahlung wird der Eintrag im Grundbuch geändert.