Etwa ein Drittel aller Ehen in Deutschland werden geschieden. Was als großer gemeinsamer Traum begann, endet im Durchschnitt nach etwa 15 Ehejahren. Häufig wurde in dieser Zeit eine gemeinsame Immobilie gekauft oder gar selbst ein Eigenheim gebaut. Wird die Ehe geschieden, stellt die Aufteilung der gemeinsamen Güter viele Paare vor eine große Hürde. Denn der Traum vom Eigenheim kann bei einer Scheidung schnell zur Kostenfalle werden. Im Scheidungsfall sollten sich beide Parteien einig sein, wie die gemeinsame Immobilie künftig weiter genutzt werden soll. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet im letzten Schritt das Gericht, und das kann teuer werden.
Die Vorteile des Ehevertrages
In einem Ehevertrag kann im Vorhinein vereinbart werden, wie eine gemeinsame Immobilie im Scheidungsfall behandelt wird. Eine sinnvolle Regelung wäre zum Beispiel, wenn ein Partner das Eigenheim behält und monatliche Ausgleichszahlungen an den anderen Partner leistet. Hat sich das Paar jedoch bei der Eheschließung gegen einen Ehevertrag entschieden, wird im Trennungsfall die Gesetzeslage zugrunde gelegt. Der Gesetzeslage zufolge handelt es sich bei jeder Ehe um eine Zugewinngemeinschaft.
Dies bedeutet, dass das gemeinsam in der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt wird. In den seltensten Fällen kann ein Partner dem anderen die Hälfte des Wertes der gemeinsamen Immobilie auszahlen. Oft werden die Immobilien unter Zwang, und nicht häufig unter Wert, verkauft. Sollte der Verkauf der Immobilie der einzige Lösungsweg sein, muss der Marktwert der Immobilie ermittelt werden. Hier sind Immobilienbörsen, wie Immobilienscout24, eine gute Adresse, um kostenlos einen ersten Einblick in den regionalen Immobilienmarkt und eine Vorstellung vom zu erzielenden Preis der eigenen Immobilie zu erhalten. Die genaue Wertermittlung mit Festlegung des Verkehrswertes muss durch einen unabhängigen Gutachter erfolgen.
Schnelle Einigung in der Immobilienfrage spart viel Geld
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass beide Ehepartner innerhalb eines Hauses getrennt leben können. Auf Dauer funktioniert dies jedoch in den seltensten Fällen. Häufig handelt es bei dieser Lösung nur um eine Übergangslösung bis zur Überschreibung des Objekts auf einen der beiden Ehepartner oder bis zum Hausverkauf. Wenn beide Ehepartner sich auf diese Lösung einigen, muss auf jeden Fall eine eindeutige Verwaltungs- und Finanzierungsregelung getroffen werden, die auch die Dauer der gemeinsamen Eigentümerschaft schriftlich verankert. Geht es später um die gerechte Aufteilung bzw. Auszahlung der Immobilie, sollte ein unabhängiger Gutachter den Wert der Immobilie ermitteln.
Die ermittelte Entschädigungshöhe kann dann ausgezahlt, oder im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Eine weitere gängige Lösung ist auch der Verzicht auf Unterhaltszahlungen oder die Übernahme der Verbindlichkeiten aus einem laufenden Darlehn, um alleiniger Eigentümer der Immobilie zu werden. Hier muss jedoch unbedingt die kreditgebende Bank mit ins Boot genommen werden, denn der Ausschluss aus der Mithaftung wird nur erfolgen, wenn die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des verbleibenden Kreditnehmers ausreichen.
Fazit
Egal für welche Variante die beiden Ehegatten sich im Fall eines gemeinsamen Immobilienbesitzes entscheiden, eine schnelle, außergerichtliche Einigung kann nur empfohlen werden. Alles, was das Gericht für die Parteien entscheiden muss, kostet Geld. Auf lange Sicht ist ein klarer finanzieller und auch rechtlicher Schlussstrich für beide Parteien fast immer die beste Lösung.