Immobilienerben haben viele Fragen zu klären. Dies beginnt dabei, den neuen Eigentümer in das Grundbuch einzutragen, wo sich bereits viel Geld sparen lässt. Weitere Fragen kommen in Bezug auf die laufenden Kosten oder eventuell nötige Kosten, die mit der Immobilie verbunden sind. Die LBS Bayern erläutert, worauf der Erbe der Immobilie achten sollte.
Eintragung ins Grundbuch
Ein Immobilienerbe sollte als neuer Eigentümer schnellstmöglich durch das Amtsgericht die Eintragung in das Grundbuch vornehmen lassen, wofür gewöhnlich der Erbschein vorgelegt werden muss. Bei einem vorliegenden Erbschein ist der veränderte Eintrag im Grundbuch 2 Jahre lang gebührenfrei. Im Anschluss beträgt die Gebühr etwa ein Prozent des Marktpreises.
Je nach Wert der Immobilie kann dies schnell mal eine vierstellige Summe werden. Daher sollte der Eintrag in das Grundbuch vor Ablauf der Frist erfolgen, wenn die geerbte Immobilie nicht veräußert werden soll. So kann viel Geld gespart werden, darauf macht die Bayerische Landesbausparkasse aufmerksam. Wenn die Immobilie verkauft werden soll, übernimmt in der Regel der Makler die Formalitäten.
Pflichten für den neuen Eigentümer
Der neue Eigentümer übernimmt mit der Immobilie auch die Verantwortung dafür, dass vom Objekt keine Gefahren ausgehen und keine Person zu Schaden kommt. Daher sollte die Immobilie auf Risiken geprüft werden, ob zum Beispiel morsche Bäume oder überhängende Äste das Nachbargrundstück beeinträchtigen könnten.
Im Winter müssen die angrenzenden Gehwege an das Grundstück von Schnee und Glatteis befreit werden, da der Immobilienbesitzer im Falle eines Schadens für die Kosten aufkommen muss, was beträchtliche Summen nach sich ziehen kann. Zudem sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Heizung funktioniert. Dies dient dazu, Schäden am Objekt zu vermeiden. Alle nötigen Wartungsarbeiten sollten stets erledigt sein, damit sich in keiner Hinsicht Risiken ergeben.
Unterhaltskosten der Immobilie
Erben einer Immobilie sollten die für das Objekt anfallenden Kosten vorab gründlich kalkulieren, damit den Immobilienbesitzer keine unerwarteten finanziellen Belastungen einholen. Für eine Immobilie müssen regelmäßig eine Grundsteuer sowie noch weitere Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
Weitere Kosten fallen für Heizung, Strom, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Hausmeister sowie Verwaltung an. Um die Kosten etwas besser einschätzen zu können, kann es lohnenswert sein, bei einer Immobilie, die Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, die Protokolle vergangener Eigentümerversammlungen zu prüfen. Anhand dessen kann der Immobilienbesitzer Beschlüsse über größere Sonderumlagen erkennen, für die aufgekommen werden muss.
Modernisierungen der Immobilie
Insbesondere bei gebrauchten, geerbten Immobilien sind häufig Renovierungen nötig, da eventuell die Fenster, das Dach, Wasser- oder Stromleitungen oder die Böden erneuert werden müssen oder die Raumaufteilung verändert werden soll. Die Landesbausparkasse Bayern empfiehlt, einen Energieausweis erstellen zu lassen, da der energetische Zustand des Objekts oftmals nicht mehr dem Standard entspricht.
Der Ausweis gibt Anhaltspunkte für den Energieverbrauch und er enthält zudem Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen, um diesen zu verbessern. Wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll, ist ein Energieausweis ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.