Einen Auto- oder Ratenkredit hat so ziemlich jeder schon einmal selber beansprucht. In diesem Zusammenhang ist aber öfters von der sogenannten eidesstattlichen Versicherung zu hören und zu lesen. Viele Kreditnehmer haben sich wahrscheinlich damit noch nie beschäftigt oder auseinandergesetzt. Die eidesstattliche Versicherung muss man abgeben, wenn man seine eigenen Schulden dem sogenannten Gläubiger nicht mehr zurückzahlen kann. Oft ist daher hier auch von dem sogenannten Offenbarungseid die rede, was vielen schon eher ein Begriff sein sollte. Hier muss man dann seine derzeit aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse komplett offen legen. Dadurch gibt es dann gegenüber dem Gläubiger dann den Nachweis, das man zurzeit die Rückzahlungen nicht mehr leisten kann. Die gemachten Angaben müssen aber der Wahrheit entsprechen und es darf kein Vermögen auf irgendeiner Weise verheimlicht werden.
Immer wieder neu Schulden gemacht
Leider nutzen viele Menschen in Deutschland die Möglichkeit einer Ratenzahlung nicht mit Bedacht aus. Solche Leute kaufen immer mehr Waren auf Kredit, obwohl man sich dieses gar nicht mehr leisten kann. Hier steigen dann die monatlich zu leistenden raten oft in schwindelerregende Höhen an. So kann sich jeder ganz schnell die finanzielle Unabhängigkeit zerstören. Als Ausweg aus diesem Dilemma bleibt oft nur das Ablegen der eidesstattlichen Versicherung. Dies ist also oft der letzte Ausweg für einen Schuldner, wenn man sich die ganzen Raten nicht mehr leisten kann, obwohl man aber zahlen müsste. Leider steigen die Zahlen von solchen betroffenen jedes Jahr immer weiter an. Dies ist leider keine gute Entwicklung und immer mehr junge Menschen überschulden sich so. Die eidesstattliche Versicherung ist hier der letzte Ausweg und der Gläubiger hat hier dann meist auch schon ein Vollstreckungsbefehl vor einem Gericht gegen den Schuldner erwirkt und wahrscheinlich hat auch eine Pfändung nichts weiter gebracht.
Folgen und Ablauf der Eidesstattlichen Versicherung
Bevor es tatsächlich zu der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kommt, wird einem der Gerichtsvollzieher erst mal einen Besuch abstatten. Der Gerichtsvollzieher muss jetzt erst mal feststellen, dass keine pfändbaren Sachen beim Schuldner vorhanden sind. Hier kann es aber auch sehr oft passieren, dass man Post oder gar Besuch von einem Inkassobüro bekommt. Hierdurch versucht der Gläubiger, doch noch an sein Geld zu kommen. Wenn es noch nicht zu spät ist, kann man hier noch oft eine Ratenzahlung vereinbaren und seine Schulden abstottern. Dadurch kann die eidesstattliche Versicherung vorerst vermieden werden. Wenn man dann aber die Schulden nicht mehr abzahlen kann und auch nichts mehr zum Pfänden vorhanden ist, ist der letzte Ausweg die eidesstattliche Versicherung.
Nach Abgabe gibt es einen Eintrag bei der Schufa
Wenn die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, wird dies natürlich mit einem Eintrag bei der Schufa abgeschlossen. Dadurch hat man praktisch keine Chance mehr, einen Kredit oder Ähnliches zu bekommen. Aus diesem Grund denken viele Betroffene, dass man sich einfach weigert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Das ist aber absolut keine so gute Idee. In solch einem hartnäckigen Fall kann dann sogar ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden. Also immer verantwortungsvoll mit Geld umgehen und lieber vorher etwas Geld ansparen.