Wer sich selbstständig machen möchte, steht vor einem Berg zu lösender Probleme. Wie die Grundausstattung für das neue Unternehmen finanziert werden soll, stellt das größte dar. Hier greift die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, kurz L-Bank, den Existenzgründern unter die Arme. Die Landesbank hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Förderung des Bundeslandes zu stützen.
Kredite für Existenzgründer
Als Existenzgründer gelten all jene, die ein Geschäft von Grund auf neu gründen, eine bestehende Firma übernehmen oder sich neu an einem Unternehmen beteiligen. Letzteres darf aber nicht nur als Geldgeber geschehen. Die Existenzgründung muss darauf ausgelegt sein, in absehbarer Zeit, den Hauptverdienst zu stellen. Als Existenzgründer gelten Sie in den ersten drei Jahren Ihrer Selbstständigkeit.
Um von der Landsbank gefördert zu werden, muss Ihr Unternehmen die Kriterien eines KMU erfüllen. KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen. Des Weiteren muss Ihr neues Unternehmen in Baden Württemberg investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Alles weitere, wie Alter oder Wohnsitz spielen für diese Art der Förderung keine Rolle.
Werden alle Start-ups gefördert
Vom Grundsatz her ja. Allerdings muss Landesbank der Überzeugung sein, dass Sie langfristig Ihren Broterwerb mit Ihrer Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit sichern können. Schriftsteller, die nicht schon einen gewissen Namen haben und regelmäßig verlegt werden, erfüllen dieses Kriterium leider nicht. Ansonsten werden alle Branchen gefördert, bei denen Rechtssicherheit besteht. Als förderungswürdig gelten bei Neugründung Betriebsmittel, Betriebsfahrzeuge, Maschinen, etc. Zudem werden Investitionsvorhaben junger Unternehmen gefördert. Hierzu gehören, unter anderem, Modernisierung, Umstellung der Produktion und der Kauf von Unternehmen.
Der bürokratische Ablauf
Einen Antrag auf Förderung können Sie stellen, wenn Sie der Gründer oder Unternehmer sind. Sie müssen als natürliche Person gelten. Eine GmbH oder AG wird nicht gefördert. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass der Antrag unbedingt vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit gestellt werden muss. Möchten Sie also einen Firmenwagen kaufen, darf der Vertrag erst nach Antragsstellung unterschrieben werden. Ansonsten entfällt eine Förderung!
Ihre Hausbank hat in den meisten Fällen die nötigen Formulare vorrätig. Ansonsten können diese auf der Internetseite der L-Bank heruntergeladen werden. Als Art der Förderung ist ein zinsvergünstigtes Darlehen vorgesehen. Die Mindesthöhe für einen Kredit zur Existenzgründung beträgt 5.000 Euro. Es gibt verschiedene Laufzeitmodelle. Reichen der Hausbank die vorhandenen Sicherheiten nicht aus, kann die Förderbank auch eine Bürgschaft übernehmen. Das Darlehen wird auch von Ihrer Hausbank an Sie ausgezahlt.
Weitergehende Fragen, wie Zinssatz oder Sicherheit müssen individuell vor Ort mit der Hausbank geklärt werden.