Es gibt Momente, aus welchen Gründen auch immer, indem der Nutzer seine Kreditkarte wieder loshaben möchte. Wir erklären, kurz und bündig, wie eine Kreditkartenkündigung vorgenommen wird.
Wie kann ich eine Kreditkarte kündigen?
Die Kündigung einer Kreditkarte sollte immer schriftlich erfolgen. Ein einfaches Kündigungschreiben an die Bank mit der persönlichen Unterschrift reicht hierfür aus.
Muss ich bei Visa / MasterCard kündigen oder bei meiner Bank?
Das Kündigungsschreiben muss an die ausgebende Bank gesendet werden. Visa oder Mastercard sind nur die Kreditkartengesellschaft und geben selber keine Kreditkarten aus. Wenn die Kreditkarte also von der „Hausbank“ ist, muss die Kündigung des Kreditkartenvertrages auch bei der „Hausbank“ erfolgen. Wenn eine American Express Karte direkt vom Amex bezogen wurde, so muss diese auch direkt bei Amex gekündigt werden.
Was mache ich mit der alten Kreditkarte?
Eine gekündigte Karte darf in keinem Fall weiter genutzt werden. Manche Banken wollen die alte Kreditkarte gerne zurück haben und bei anderen Banken reicht die Zerstörung der Kreditkarte aus. Wir empfehlen die Karte sofort zu entwereten, wenn diese gekündigt wurde. Einfach an der Ecke mt einer Schere den Chip und Magnetstreifen durchschneiden. Dadurch ist die Karte entwertet. Geben Sie die entwertete Kreditkarte der Bank zurück oder schicken die Kreditkarte inklusive Kündigung (per Einschreiben) an die Bank.
Muss ich eine Kündigungsfrist beachten?
Nein. Falls eine Kündigungsfrist vereinbarte wurde, dann darf diese höchstens bei einem Monat liegen. Seit dem 31.09.2009 trat die Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive, PSD) in Kraft, die auch die Kreditkartenkündigung vereinheitlicht.
Kreditkarte vorzeitig kündigen: Bekomme ich die Jahresgebühr zurück?
Oft fällt bei einer Kreditkarte eine Jahresgebühr an und diese wird meist im voraus entrichtet. Ausgenommen sind natürlich kostenlose Kreditkarten. Wenn Sie die Karte vorzeitig, also vor Ablauf des Jahres (Kreditkartenvertrags) bzw. unterjährig kündigen, dann wird Ihnen die zu viel entrichtete Jahresgebühr für den nicht genutzten Zeitraum anteilig zurückerstattet (BGB § 675h Absatz 3).
Zuerst neue Kreditkarte beantragen und dann die alte kündigen?
Wir empfehlen, zuerst eine neue Kreditkarte zu beantragen und erst nach Erhalt der neuen Karte die alte Kreditkarte zu kündigen.