Je nach eigenem Geschmack kommt irgendwann einmal die Zeit, wo einem selber das Badezimmer nicht mehr gefällt. Jeden Tag denkt man hier, es muss etwas verändert werden. Je nach Alter der Wohnung sind die Konstruktion und der Aufbau der Dusche ziemlich hässlich und daher muss das Badezimmer einmal renoviert werden. Vor allem bei der Dusche kann man das Aussehen des Badezimmers sehr leicht beeinflussen und daher fängt hier auch meist die Modernisierung an. Gerade bei einer Mietwohnung sollte man aber seine Mieterrechte beim Dusche Renovieren kennen, da man sonst nur Ärger mit dem Vermieter bekommt. Dieser Artikel klärt auf, welche Rechte man hier als Mieter hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten es überhaupt gibt.
Gründe zum Dusche renovieren
Das Aussehen ist nur ein Grund um sein Badezimmer zu renovieren. Als weitere Gründe kann man hier auch Schimmel, übermäßige Abnutzung oder veraltete Armaturen aufzählen. Doch nicht in jedem Fall muss man hier das gesamte Badezimmer neu renovieren. Je nach Grund reicht es meist aus, die Dusche neu zu machen. Doch gerade bei der Renovierung einer Dusche muss man aufpassen und seinen Mietvertrag genau lesen. Vor allem bei der neuen Verfugung sollte man sehr genau arbeiten und im Zweifelsfall lieber einen Fachmann solche Arbeiten durchführen lassen. Durch eine unsachgemäße Verfugung kann Wasser in die Bausubstanz eindringen und dadurch große Bauschäden verursachen.
Mieterrechte beim Dusche renovieren
Wie schon erwähnt, sollte man vor beginn der Arbeiten die verschiedenen Klauseln im Mietvertrag genau lesen. Vom Grundsatz her darf man natürlich Löcher bohren im Badezimmer. Das Mietrecht sieht das Bohren von Löchern auch hier vor, da der Mieter natürlich auch Duschstangen, Spiegel oder Schränke im Bad montieren darf. Hier sollte man aber darauf achten, dass man die Löcher nur in den Fugen zwischen den Fliesen bohrt. Wenn man eine Fliese zerstört, hierzu zählt auch das Bohren in eine Fliese, muss man diese beim Auszug aus der Mietwohnung nicht grundsätzlich ersetzen. Daher müssen hier beim Auszug nicht alle Spuren der Renovierung wieder beseitigt werden.
Aber trotzdem ist dies kein Freibrief, einfach überall mal ein Loch im Badezimmer zu bohren. Gerade bei einer Klausel im Mietvertrag wie „Endrenovierung“ oder auch „Schönheitsreparatur“ kann hier zum Nachteil sein. Hier muss man die Mietwohnung so übergeben, wie man diese selber übernommen hat. Hier müssen also zusätzliche Bohrlöcher wieder beseitigt werden vor dem Auszug. Ein weiteres Problem besteht auch darin, wenn die durchbohrten Fliesen nicht mehr im Handel selber verfügbar sind. So kann es dann dazu kommen, dass man die gesamte Fläche bezahlen muss, damit diese wieder in den Ausgangszustand zurückgesetzt wird. Wenn es hier doch zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommen soll, kann hier der Mieterbund sehr hilfreich sein und eine Schlichtung herbeiführen.
Gestaltungsmöglichkeiten bei Dusche renovieren
Es müssen beim Renovieren einer Dusche nicht immer neue Fliesen sein. Hier gibt es im Fachhandel sogar sehr schöne und passende Wandverkleidungen. Hier darf man aber bei der Auswahl der richtigen Wandverkleidung im Badezimmer nicht nur auf den Preis achten. Hier ist das richtige Material der entscheidende Faktor. Als Wandverkleidung kann man daher sehr schön Glaspaneele einsetzen und diese sind nicht nur sehr dekorativ, sondern auch sehr gut resistent gegen Wasser. Wer doch etwas Geld sparen möchte, kann auch gerne auf die kostengünstigere Variante Acryl-Platten zurückgreifen. An solchen Acryl-Platten bleibt kaum Schmutz, seife oder Kalk haften und ist daher optimal für den Einsatz im Badezimmer. Weiter ist hier als Vorteil zu nennen, das die Reinigung und Pflege solcher Platten sehr einfach ist. Hier braucht man dann auch nichts neu verfugen, da diese Art der Wandverkleidung in der Dusche mit Profilen aus Aluminium oder Chrom befestigt wird. Je nach Geschmack bekommt man die Platten in verschiedenen Farben und Designs geliefert.
Als weitere Möglichkeit bietet sich hier an, die Fliesen neu zu beschichten oder mit speziellem Fliesenlack zu streichen. So bekommt man ohne viel Schmutz und Lärm ein neues Badezimmer. Da alles hat den großen Vorteil, dass man keine Fugen neu machen muss. Denn gerade beim neu verfugen kann man viele Fehler machen und dadurch kann es zu großen und teuren Bauschäden kommen. Gerade im Bereich der Dusche muss alles sehr gründlich auf der Wand und in den Ecken abgedichtet werden, damit kein Spritzwasser in die Bausubstanz eindringen kann. Wer sich solch eine Renovierung im Bad nicht selber zutraut, sollte unbedingt Rat bei einem Fachmann einholen und im Zweifelsfall diesen Fachmann auch die Arbeiten im Badezimmer durchführen lassen
Fazit
Eine Dusche ohne Schmutz zu renovieren ist an sich nicht so schwer. Auf jeden Fall sollte man aber seinen bestehenden Mietvertrag beachten und im Zweifel doch vorab den Vermieter kontaktieren. Somit können Wandverkleidungen hier in Mietwohnungen die beste Wahl sein, da diese bei Auszug aus der Mietwohnung schnell und einfach wieder entfernen kann. Für alle nicht Heimwerker ist zu sagen, lieber die Arbeit einen Profi überlassen, bevor es teure Bauschäden und Streit mit dem Vermieter gibt.