Vermieter sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, die vom Mieter gezahlte Kaution (verzinst) bei einem Kreditinstitut anzulegen. Dabei muss die Anlage den aktuellen Zinssatz bieten, wie auch über eine dreimonatige Kündigungsfrist verfügen. Von dieser Anlage ausgeschlossen ist das Vermögen des Mieters. Dieses darf auf keinen Fall zusammen mit der Mietkaution angelegt werden. Durch die Mietkaution werden Zinsen erwirtschaftet, von denen ausschließlich der Mieter profitiert, allerdings erst zum Zeitpunkt der Kautionsrückzahlung. Ein Mietkautionssparbuch als Mieter anzulegen ist also eine gute Möglichkeit, da die später ausgezahlte Summe dem Mieter bei späteren Umzugskosten zugutekommt.
Mietkautionssparbuch und Zinsen
Selbstverständlich variieren auch bei dieser Anlage, entsprechend der unterschiedlichen Angebote, die Zinsen. Jedoch sind diese um ein Zigfaches (drei bis sechs Prozent) höher als die Zinsen eines einfachen Sparbuchs. Auf diese Weise bringt die Mietkaution richtig viel Geld. Bevor Mieter eine Entscheidung treffen, sollten sie also die unterschiedlichen Angebote von Mietkautionssparbüchern vergleichen. Maßgeblichstes Entscheidungskriterium ist hierbei natürlich der Zinssatz. Jedoch sollte man sein Augenmerk auch auf die Basis richten, auf welcher das Mietkautionssparbuch ausgeführt wird und ob die Geldanlage auf Mieter oder Vermieter läuft.
Besonders bei langfristigen Mietverträgen, rentiert es sich die Kaution zinsbringend in Form eines Mietkautionssparbuchs bei einer Bank anzulegen. Für die meisten ist es nicht einfach, neben den Umzugs- und Renovierungskosten wie auch eventuellen Neuanschaffungen bei einem Wohnungswechsel auch noch die Kaution aufzubringen. Vermieter sind vom Gesetz her dazu berechtigt, vom Mieter ihrer Wohnung eine Kaution zu verlangen, welche üblicherweise zwei bis drei Monatskaltmieten beträgt, welche bei einem zustande kommenden Mietsvertrag überwiesen werden müssen.
Diese Kaution dient der Sicherheit des Vermieters bei eventuellen Mietrückständen. Denn auch für den Vermieter sind die regelmäßigen Mietzahlungen wichtig, besonders wenn er selbst finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Bank hat, weil er das Wohnobjekt über einen Hypothekenkredit finanziert.
Verwendung der Mietkaution
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt, eventuell entstandene Schäden in der Wohnung über die Mietkaution abzurechnen. Diese dient ausschließlich als finanzieller Puffer bei eventuellen Mietrückständen. Bis zu einem Wohnungswechsel hat der Mieter keinen Zugriff auf die Mietkaution. Kündigt der Mieter den Mietvertrag, wird die Kaution zuzüglich der Zinserträge an den Mieter ausgezahlt. Bereits vor Unterzeichnung des Mietsvertrags sollte es Ziel des Mieters sein, eine Anlage der Kaution seitens seines Vermieters zu erzielen.
Eine Ablehnung dieses Wunsches ist möglicherweise ein Hinweis darauf, dass der Vermieter ohnehin nicht beabsichtigt, die Mietkaution in voller Höhe zurückzuzahlen, sondern eventuell anfallende Reparaturkosten davon zu bezahlen will. In diesem Fall sollte der Mieter keinen Vertrag eingehen.
Alternativen zum Mietkautionssparbuch
Bei den derzeitigen Zinssätzen sind Mietkautionssparbücher keine wirklich lukrative Anlageform. Wer mehr Profit erzielen möchte, für den sind Bausparverträge oder verpfändbare Tagesgeldkonten womöglich die bessere Alternative. Ein Tagesgeldkonto bietet höhere Zinsen und ermöglicht auch eine positive Zinsveränderung für die Zeit während der Anlage. Das Prinzip beruht auch hier auf die Verpfändung des Bankkontos an den Vermieter, welchem durch die ständige Verfügbarkeit des Geldes keine Nachteile entstehen.
Bedauerlicherweise bieten nicht alle Kreditinstitute so ein Tagesgeldkonto an. Diesbezügliche Informationen erhält man bei der Hausbank. Die Vorteile eines Bausparvertrags sind neben den höheren Guthabenzinsen die staatlichen Zuschüsse, welche der Anleger für sich beanspruchen kann. Auch hierbei würde der Mieter eine Teilmenge des Bausparvertrages an den Vermieter zur Bereitstellung der Kaution verpfänden.
Wird die Kaution vom Vermieter beansprucht, muss er nur eine Teilkündigung über die entsprechende Summe vornehmen, währenddessen der Bausparvertrag unverändert weiter läuft und somit auch nach Beendigung des Mietvertrags Zinsen bringt. Wer seine Mietkaution nicht fest anlegen möchte, kann eine Bürgschaft dafür abschließen.
Diese wird beispielsweise von einer Mietkautionskasse angeboten. Hierbei bezahlt der Mieter neben der Kontoeröffnungsgebühr jährlich einen Beitrag an die Mietkautionskasse. Auf diese Weise erwirbt er sich eine Bürgschaftsurkunde für seinen Vermieter. Die zu zahlende Summe ist variabel und wird anhand der Höhe der geforderten Kaution berechnet. In einem eventuellen Schadensfall erhält der Mieter durch die Mietkautionskasse bis zu drei Nettokaltmieten.
Das hat für den Mieter den Nutzen sein Geld stets zur freien Verfügung zu haben. Allerdings sind sämtliche in die Kautionskasse gezahlten Beiträge unwiederbringlich und werden nicht wie eine Kaution nach Beendigung der Mietszeit mit Zinsen zurückbezahlt. Für sämtliche dieser Anlageformen ist die vorherige Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen, da dieser laut Gesetz nur zu einer Barkaution verpflichtet ist.