Was als fröhliches Familienfest begann, endet für viele mit einem bösen Erwachen: Jedes Jahr aufs Neue häufen sich in der Adventszeit sowie zu Silvester die Feuerschäden. Die Zahl der Unglücke steigert sich im Dezember gegenüber durchschnittlichen Frühjahrs- und Herbstmonaten in Deutschland um rund 40 Prozent, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet. Über 11.000 Brände werden jährlich in der Adventszeit und zu Silvester gemeldet. Hauptgründe dafür sind der allzu sorglose Umgang mit ausgetrockneten Weihnachtsbäumen und Gestecken sowie leichtsinniges Hantieren mit Feuerwerk.
Brennende Kerzen nie allein lassen
Trotz aller Feierstimmung sollte auch zu Weihnachten die Vernunft nicht auf der Strecke bleiben, empfiehlt GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch. „Trockene Bäume und Gestecke im Wohnzimmer können förmlich wie ein Brandbeschleuniger wirken. Daher sollte man sie bei brennenden Kerzen nie alleine lassen.“ Wichtig ist es zudem, dem Baum genügend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen wie etwa Gardinen zu geben. Und auch der Eimer mit Löschwasser, der neben dem Baum stets griffbereit steht, ist ein bewährter Tipp. Unter www.gdv.de finden Verbraucher mehr Empfehlungen für sichere Festtage.
Nach den eher besinnlichen Weihnachtstagen naht mit Silvester für viele die schönste und wildeste Partynacht des Jahres. Doch auch hier sollte Sicherheit vorgehen, so Kathrin Jarosch weiter: „Raketen und Böller kauft man am besten im regulären Handel. Hier kann man von einer sicheren Qualität ausgehen. Von importiertem Feuerwerk ist dringend abzuraten – diese Produkte haben zum Teil andere oder gar keine Sicherheitsbestimmungen.“ Ein weiterer Hinweis: Derjenige, der die Raketen zündet, sollte zuvor noch nicht zu tief ins Glas geschaut haben – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zuschauer sollten auf jeden Fall einen Sicherheitsabstand zum Geschehen wahren und sich in keinem Fall in Schussrichtung der Raketen aufstellen.
Feuerwerk sicher zünden
Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn Kinder mitfeiern: Sie sollte man in keinem Fall mit dem Feuerwerk alleine lassen. „Und knallen sollten grundsätzlich nur die Erwachsenen oder Jugendliche, denen man das bereits zutrauen kann – aber auch sie nicht allein“, so GDV-Sprecherin Jarosch weiter. Wichtig zudem: Zündet eine Rakete nicht, sollte man sie einfach liegen lassen, denn bei einem zweiten Anzünden besteht erhebliche Explosions- und Verletzungsgefahr. Böller und Raketen dürfen zudem ausschließlich in der Silvesternacht, etwa ab 18 Uhr, zum Einsatz kommen. Rücksichtnahme ist auch bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Nähe geboten, örtliche Verbote sind zu beachten.
Welche Versicherung tritt bei Schäden ein?
Trotz aller Vorsicht kommt es in der Silvesternacht immer wieder zu Verletzungen und Sachschäden. Hier ein Überblick dazu, welche Versicherung in welchem Fall eintritt – mehr Infos auch unter www.gdv.de:
- Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer vor finanziellen Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
- Die Hausratversicherung sichert die Einrichtung von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten ab. Schäden durch Feuer sind ebenso eingeschlossen wie auch durch Löschwasser.
- Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast Schaden anrichtet.
- Die Kfz-Teilkasko übernimmt Schäden, die durch Feuerwerkskörper am Auto entstehen.
Gefahr eines Weihnachtsbaumbrandes nicht unterschätzen
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