Es sind fast genauso viele falsche Vorstellungen über die Parasiten im Umlauf, wie es Läuse gibt. Die kleinen Blutsauger verbreiten mancherorts nicht nur Angst und Schrecken, sie versetzen bisweilen ganze Haushalte in den Ausnahmezustand: Es ist schon vorgekommen, dass Eltern in ihrer Verzweiflung versuchen, mit einem Industriestaubsauger die Läuse aus den Haaren ihres geplagten Nachwuchses zu entfernen.
Vor lauter Unwissen landet da auch schon mal die Couchgarnitur als vermeintlicher Parasitenhort auf dem Bordstein. Um es gleich zu verraten: beide Ansätze scheitern. Denn Kopfläuse sind weder Grund zu improvisierten Behandlungskonzepten noch zu übereifrigen Nacht-und-Nebel-Entrümpelungen. Hier erfahren Sie, welche wirren Ideen über die Tierchen durch die Lande geistern und vor allem, was wirklich zu tun ist.
Irrtum 1: Haustiere übertragen Kopfläuse
Hat man in der Familie einen Kopflausbefall festgestellt, ist es durchaus nachvollziehbar, dass nun in Gedanken die Suche nach einem möglichen Überträger beginnt. Dass der prüfende Blick durch die Wohnung dann gerne an einer zotteligen, struppigen Fellkugel haften bleibt, ist fast schon logisch – aber leider falsch.
Tipp: Die wenigsten Katzen, Hunde oder Hamster zeigen sich begeistert von der Aussicht, in eine Badewanne voller Läusebehandlungsmittel gesteckt zu werden. Diese Prozedur können Sie sich und Ihrem geliebten Haustier auch gerne ersparen. Kopfläuse sind Parasiten, die speziell den Menschen als Wirt befallen. Tiere sind also weder Überträger von Kopfläusen noch können Betroffene selbst ihre Haustiere mit Kopfläusen infizieren.
Irrtum 2: Läusebefall ist ein Zeichen mangelnder Hygiene
Hartnäckig hält sich der Glaube, Kopfläuse träten vorwiegend in schmutzigen Haushalten auf. Dabei hat der Kopflausbefall wahrlich nichts mit der Körperpflege oder dem Zustand der Haarpracht zu tun. Grundsätzlich kann jeder Mensch Kopfläuse bekommen. Die Läuse verbreiten sich durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt und haben bei der Wahl ihres Wirts keine besonderen Vorlieben. Sie suchen lediglich einen warmen Platz zum Nisten und eine regelmäßige Nahrungsquelle – ob ihre Blutmahlzeit auf einem sauberen „Teller“ serviert wird, ist ihnen dabei herzlich egal.
Tipp: Gehen Sie offen mit dem Läusebefall in Ihrer Familie um. Weitaus wichtiger als falsche Verschwiegenheit um des guten Rufes als „ordentlicher Haushalt“ willen, sollte die Eindämmung der Läuseplage sein. Dazu gehört, dass im Umfeld jeder Bescheid weiß, der direkten Kopfkontakt mit dem Betroffenen gehabt haben könnte. Nur so können sich die nahestehenden Personen selbst auf einen etwaigen Läusebefall untersuchen.
Irrtum 3: Hausmittel helfen am besten gegen Läuse
Sauna, Sonnenblumenöl, Essig, Föhnen… die Liste der Selbstbehandlungsmethoden ist lang – ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich allerdings nicht nachgewiesen. Solange die Hausmittel keinen Schaden anrichten, bleibt es natürlich jedem freigestellt, aus seinem Haar mit Mayonnaise, Essig und Öl einen schmackhaften Kopfsalat anzurichten und sich mit seinem Soßenschopf anschließend, mit einer Badehaube garniert, in die Sauna zu begeben. Manche der als Hausmittel bezeichneten Therapievorschläge sind allerdings mehr als gefährlich. Lassen Sie in jedem Fall die Finger von Benzin. Die dabei entstehenden Dämpfe sind höchst entzündlich!
Tipp: Am effektivsten gegen Kopflausbefall ist eine Kombinationsbehandlung mit einerseits einem Läusekamm und andererseits einem speziellen Mittel gegen Kopfläuse (Pedikulozid). Letzteres muss nicht zwingend ein insektentötendes Nervengift sein, auch mit schonenden Präparate auf Basis von Silikonöl werden hervorragende Ergebnisse erzielt. Mehr zur Behandlung von Kopfläusen lesen Sie hier.
Irrtum 4: Kinder mit Kopfläusen dürfen nicht zur Schule
Kinder, die von Läusen geplagt werden, haben es schwer genug. So hoffen manche von ihnen, während des Parasitenbefalls wenigstes eine im Wortsinn lausige Ausrede parat zu haben, um nicht zur Schule gehen zu müssen. Dies gilt allerdings nur, solange noch keine Behandlung der Kopfläuse stattgefunden hat. Bereits nach der Erstbehandlung mit einem geeigneten Präparat aus der Apotheke dürfen die Kinder die entsprechende Einrichtung wieder besuchen.
Tipp: Das Auftreten von Kopfläusen fällt in Deutschland unter die sogenannte Meldepflicht. Für Eltern bedeutet dies, dass sie die entsprechende Institution darüber informieren müssen (Kindergarten, Hort, Schule, etc.). Die erfolgte Erstbehandlung der Läuse ist der Einrichtung ebenfalls schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Ein ärztliches Attest ist erst dann notwendig, wenn innerhalb von vier Wochen erneut Kopfläuse auftreten.
Irrtum 5: Das ganze Haus muss jetzt entlaust werden
Kopfläuse werden mit Abstand am häufigsten von Kopf zu Kopf weitergegeben. Die Verbreitung über Textilien und Möbel ist äußerst unwahrscheinlich. Kopfläuse tauschen ihren Wirt, der sie mit Nahrung versorgt, keinesfalls freiwillig gegen eine Sofaritze ein. Hinzu kommt, dass die Parasiten alle drei bis sechs Stunden Blut saugen müssen, um sich zu ernähren. Ohne Menschenkontakt überleben sie in der Regel nur wenige Tage. Es ist also nicht notwendig, die kompletten Wohnräume bis in den letzten Winkel mit Insektiziden zu besprühen.
Tipp: Um hundertprozentig sicherzugehen, können Sie diejenigen Gegenstände reinigen, mit denen der Betroffene sehr engen Kontakt hatte. Hierzu zählen Bettwäsche, Kleidung oder Stofftiere. Wenn möglich, empfiehlt sich eine Wäsche bei 60°C. Empfindlichere Materialien können Sie entweder gut verpackt für zwei Tage ins Gefrierfach stecken oder bei Raumtemperatur für ein bis zwei Wochen im Plastikbeutel die Läuse aushungern.