Laut Statistik ereignet sich in Deutschland jede Minute irgendwo ein Unfall. Meistens gehen diese zum Glück glimpflich aus. Ein Unfall kann jedem und überall passieren. Man passt einen kurzen Moment nicht auf und schon ist die Katastrophe eingetreten. Ob im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz: Man weiß nie, hinter welcher Ecke die Gefahr auf einen wartet. Schlimmer als der Unfall selbst, sind meistens seine Folgen: Hohe Kosten für medizinische Behandlung, gesundheitliche Schäden, Berufsunfähigkeit, etc. Gegen einen Unfall kann man sich leider nicht versichern lassen, jedoch gegen seine möglichen Folgen. Nachfolgend werden unterschiedliche Arten von Unfallversicherungen, sowie mögliche Leistungen vorgestellt.
Gesetzliche Unfallversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung werden Kosten übernommen, die ab dem Eintritt des Unfalls entstehen, bis zu der Wiederherstellung der früheren gesundheitlichen und beruflichen Verhältnisse bzw. Begleitung und Beratung in der neuen Lebenssituation. Folgende Personen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert:
- Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besuchen
- Schüler, Studenten und Auszubildende
- Beschäftigte
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Menschen, die Hilfe bei Unfällen leisten
- Menschen, die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz arbeiten
Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler können sich in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern lassen. Diese Art von Versicherung tritt ein, wenn z.B. auf dem Weg zur Arbeit/Schule/Ausbildungsplatz, auf dem Weg nach Hause oder wenn am Arbeitsplatz oder in der Einrichtung ein Unfall passiert.
Private Unfallversicherung
Des Weiteren gibt es die Form der privaten Unfallversicherung, bei der sich der Kunde sein Versicherungspaket selbst zusammenstellen kann. Dabei entscheidet er gegen welche Arten von Unfällen und Folgen er versichert werden will. Folgende Tipps sollte man sich vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu Herzen nehmen:
- Versicherungsgesellschaften und Angebote vergleichen.
- Versicherungspaket sollte individuell erstellt werden. Prüfen, welche Leistungen für einen besonders wichtig sind.
- Den Vertrag gründlich durchlesen und sichergehen, dass die Unfallversicherung auch tatsächlich die Leistungen enthält, die man erwartet.
Leistungen bei Folgen eines Unfalls
Wenn Gegenstände bei einem Unfall einen Schaden erleiden, dann ist es nur halb so schlimm. Sachen kann man ausbessern oder austauschen. Kommt bei einem Unfall ein Mensch zu Schaden, so kann es das ganze Leben verändern. Schwere Verletzungen können bleibende gesundheitliche Schäden hinterlassen, die zur Behinderung oder sogar zum Tod führen können. Wer eine Unfallversicherung hat, erhält u.a. folgende Leistungen:
- Übernahme der medizinischen Kosten (Erstversorgung, Behandlung oder auch Rehabilitation)
- Krankentransport (mit dem Krankenwagen, Helikopter, etc.)
- Übergangsgeld (wenn nach einem Unfall vorübergehend nicht gearbeitet werden kann)
- Übernahme der Kosten für Betreuung und Pflege
- Lebenslange Unfallrente
- Kosmetische Operationen, falls das äußere Erscheinungsbild durch den Unfall stark beschädigt wurde.
- U.a. auch Kosten für Umschulung, wenn aufgrund der gesundheitlichen Folgen, welche der Unfall verursacht hat, der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Im Todesfall erhalten (soweit eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen wurde) die Hinterbliebenen ein Sterbegeld.
Betriebsunfallversicherung
Auch im Berufsleben kann es zu einem Unfall kommen. Wenn man komplizierte Maschinen bedient oder auf der Baustelle arbeitet, muss man damit rechnen, dass in einer ungünstigen Situation schnell ein Arbeitsunfall passieren kann. Aber auch im Büro, wo man keine Gefahren vermutet, kann man zu Schaden kommen. Die Sicherheit am Arbeitsplatz fällt unter die Verantwortung des Arbeitsgebers. Deshalb gibt es die Betriebsunfallversicherung, eine Sonderform der Unfallversicherung. Tritt ein Arbeitsunfall auf, hat der Arbeitnehmer u.a. Anspruch auf medizinische Behandlung, Betreuung, Überbrückungsgeld und Maßnahmen zum Wiedereinstieg in das Berufsleben. Die Kosten werden dabei von der Berufsgenossenschaft getragen. Damit man die Leistungen in Anspruch nehmen kann, sollte man bei einem Arbeitsunfall folgendes beachten:
- Den Unfall unverzüglich melden und den Betriebsarzt bzw. Durchgangsarzt aufsuchen, der die Verletzung untersuchen und die Berufsgenossenschaft informieren kann.
- Der Arbeitnehmer muss auch nachweisen können, dass er keine betrieblichen Sicherheitsvorschriften missachtet hat, die zum Unfall geführt haben können.
- Der Arbeitgeber muss eine Unfallanzeige machen, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist.
Trotz aller Versicherungen gilt im Berufsleben grundsätzlich: Man sollte sich an betriebliche Sicherheitsvorschriften halten, um sich und andere nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Sollte es jedoch zu einem Arbeitsunfall kommen, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Organisation der medizinischen Behandlung und die entstehenden Kosten.
Fazit
Ob gesetzlich oder privat: Mit einer Unfallversicherung ist man immer auf der sicheren Seite. Wer sich gegen bestimmte Folgen eines Unfalls versichern möchte, kann sich über Zusatzleistungen im Rahmen einer privaten Unfallversicherung informieren.