Nebenkostenabrechnung und der Wasserverbrauch

Jedes Jahr aufs Neue bekommen die Haushalte vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung ins Haus. An einer Nebenkostenabrechnung hat man auch oft als Verbraucher immer irgend etwas auszusetzen und so kann es schnell zu Ärger kommen zwischen Mieter und Vermieter. Wenn man beim Mieterbund einmal nachfragt, soll jede zweite Nebenabrechnung in Deutschland mit Fehlern behaftet sein. Der Wasserverbrauch ist hier meist ein großer Streitpunkt. Dies ist vor allem dann so, wenn in der Wohnung kein Wasserzähler verbaut ist und die Nebenkosten für den Wasserverbrauch hier über die Wohnungsfläche und die im Haushalt lebenden Personen abgerechnet wird.

Nicht in jeder einzelnen Wohnung sind Wasserzähler verbaut

Aufgrund der immer weiter ansteigenden Energiekosten möchte man natürlich sparen und so erscheinen die Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung oft zu hoch. In Deutschland ist es gerade in Mietwohnungen noch weit verbreitet, dass nicht in jeder Wohnung ein Wasserzähler eingebaut ist. Es gibt hier dann nur ein Wasserzähler für das ganze Haus und daher müssen die Wasserkosten auch anders auf die Mieter umgelegt werden. Doch genau diese Situation führt immer wieder zu Streit zwischen Nachbarn und auch dem Vermieter.

Auch bei Wasserkosten gibt es eine Rechtsgrundlage

In Deutschland gibt es dafür extra eine Betriebskostenverordnung (BetrKV) und dort steht, dass Wasserkosten auf den Mieter umgelegt werden können. Hierzu zählen nicht nur die Kosten für den reinen Wasserverbrauch, sondern auch die Kosten für die Wasseruhr oder auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage. Weiterhin kommen hier noch die Kosten für das Abwasser hinzu und man zahlt sozusagen doppelt.

Wasserkosten werden auf den Mieter umgelegt

Wenn kein Wasserzähler in der eigenen Wohnung verbaut ist, gibt es für die Abrechnung der entstandenen Wasserkosten zwei Möglichkeiten. Die Wasserkosten können über die tatsächliche Wohnungsfläche oder über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abgerechnet werden. Wie die Wasserkosten abgerechnet werden, sollte immer im Mietvertrag hinterlegt sein. Wenn im eigenen Mietvertrag keine Abrechnungsschlüssel für die Wasserkosten hinterlegt ist, muss hier immer nach der Wohnungsfläche abgerechnet werden.

Vorschriften für Wasserzähler

In Deutschland ist es nicht vorgeschrieben, dass jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler bekommt. Dies ist je nach Wohnort also unterschiedlich. In manchen Bundesländern muss aber bei einem Neubau in jeder Wohnung ein Wasserzähler verbaut werden. Wasserzähler in Haus oder Wohnung müssen dabei immer geeicht sein. Solch eine Eichung wird alle sechs Jahre durchgeführt und auch diese Eichkosten können auf den Mieter umgelegt werden.

Mietrecht -Tipps zur Nebenkostenabrechnung vom Rechtsanwalt

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