Neuwagen als EU-Reimport

Viele würden sich gerne einen Neuwagen kaufen. Aber gerade in Deutschland ist ein Neuwagen nicht immer gerade günstig und für viele daher ein Traum. Doch im benachbarten europäischen Ausland sind die gleichen Fahrzeuge oft viel günstiger als in Deutschland. Für solche Menschen drängt sich dafür förmlich ein Neuwagen als EU-Reimport auf. Auch hier gibt es einige Dinge zu beachten. Ansonsten kann ein Neuwagen als Re-Import auch schnell zur Kostenfalle werden.

Th. Reinhardt  / pixelio.de
Th. Reinhardt / pixelio.de

Der Kaufvertrag

Wie bei jedem Kauf eines Neuwagen wird auch im Ausland ein Kaufvertrag benötigt. In solch einem Kaufvertrag wird alles wichtige des Neuwagen als Re-Import festgehalten und das immer schriftlich. Im Ausland gilt allerdings nicht das deutsche Recht. In solchen Fällen gilt das im Kaufland des Neuwagen gültige Recht und bei Problemen nach dem Kauf wäre auch dort der Gerichtsstand. Oft sind Kaufverträge für Neuwagen als Re-Import nicht in deutscher Sprache. Es lohnt sich hier also immer, einen guten Übersetzer mitzunehmen, damit man nicht über den Tisch gezogen wird.

Fahrzeugübergabe

Wer ein Neuwagen im Ausland kauft, sollte immer alle Fahrzeugpapiere und auch die Rechnung im Original bekommen. An einer deutschen Zulassungsstelle werden keine Kopien von irgendwelchen Fahrzeugpapieren akzeptiert. Bei einem Neuwagen als Re-Import muss auch immer die EU-weit gültige Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity) vorhanden sein. Wenn dies TY-Genehmigung fehlen sollte, wird es Probleme bei der Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland geben.

Fahrzeuggarantie

Für eine gültige Fahrzeuggarantie müssen die erforderlichen Unterlagen wie Garantiekarte und Serviceheft vom ausländischen Händler abgestempelt werden. Durch diesen Stempel muss die Fahrgestellnummer des Neuwagen und das Übergabegabedatum dokumentiert werden. Ab der Übergabe des Neuwagen als Re-Import beim Vertragshändler beginnt die Garantiezeit. Allerdings gelten dann hier die Garantiebestimmungen des Kauflandes und nicht die Garantiebestimmungen in Deutschland. Es gibt aber zum Glück die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung in den europäischen Ländern. Dabei werden Vertragswerkstätten verpflichtet, alle Garantieleistungen zu erbringen, egal in welchen EU-Land der Neuwagen erworben wurde.

Sachmängelhaftung

Zwischen Garanatie und Sachmängelhaftung gibt es Unterschiede und es ist nicht das Gleiche. Auch hier gilt des recht des Kauflandes. Bei Schäden oder Streitigkeiten muss der Käufer sein Recht also im jeweiligen Kaufland geltend machen. Das kann natürlich aufgrund der Entfernung und Sprache schnell zu einem größeren Problem werden. Nach der Garantiezeit wird in Deutschland dann auch oft die Kulanz verweigert, wenn der Neuwagen als Re-Import aus einem anderen Land stammt.

Überführung

Leider ist nicht in jedem EU-Land direkt ein Überführungskennzeichen zu bekommen. Es wird auch dann oft nicht ausgestellt, wenn eine KFZ-Versicherung nachgewiesen wird. Einfacher und sicherer ist daher ein Transport per Anhänger oder LKW. Denn so wird keine Zulassung benötigt und der Transport ist viel sicherer. Wenn der Neuwagen als Re-Import im grenznahen Bereich von Deutschland sein sollte, wird oft ein deutsches Überführungskennzeichen durch das Kaufland geduldet.

Zulassung in Deutschland

Für eine Zulassung in Deutschland werden einige Papiere von der Zulassungsstelle verlangt.

Ausweis oder Reispass
Versicherungsbestätigung
Fahrzeugpapiere
EU-Typgenehmigung
Einzugsermächtigung KFZ-Steuer
Umsatzsteuererklärung für Fahrzeug-Einzelbesteuerung

Wenn all diese Papiere im Original vorhanden sind, steht einer Zulassung des neuwagen als Re-Import nichts mehr im Wege.