Pflege im Alter – das sollten Sie wissen

Schätzungen zufolge ist im Jahr 2060 schon jeder Dritte mindestens 65 Jahre alt. - Foto: uschi dreiucker/pixelio.de
Schätzungen zufolge ist im Jahr 2060 schon jeder Dritte mindestens 65 Jahre alt. - Foto: uschi dreiucker/pixelio.de

Der demografische Wandel hat zwei große Effekte: Einerseits wird es zukünftig immer mehr Senioren und weniger Kinder in Deutschland geben. Schätzungen zufolge ist im Jahr 2060 schon jeder Dritte mindestens 65 Jahre alt. Andererseits steigt auch die Lebenserwartung der Menschen immer weiter an. Mit dem Anstieg der Lebenserwartung und zunehmendem Alter geht aber auch ein steigendes Risiko einher, pflegebedürftig zu werden. Dieses Risiko lässt sich zwar vielleicht durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen und einen gesunden Lebensstil verringern, aber niemals ganz ausschalten. Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit jede(n) treffen! Umso wichtiger ist es, für den Fall der Fälle gut vorzusorgen – und zwar sowohl für die eigene Pflegebedürftigkeit als auch für die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen.

Gesetzliche und private Pflegeversicherung

Seit 1995 gibt es in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung. Diese gehört im weiteren Sinn zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung, sodass jeder Krankenversicherte automatisch auch bei der Pflegeversicherung versichert ist. Die Pflegeversicherung soll Pflegebedürftige und ihre Angehörige dabei unterstützen, die nun anfallenden Kosten zu finanzieren. Dies geschieht in Form von Sachleistungen oder Geldleistungen in Abhängigkeit vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit. Dieser Schweregrad wird in sogenannten Pflegestufen festgestellt, von denen es drei gibt. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Leistungen umfasst sie.

Die Grundleistungen der Pflegeversicherung umfassen sowohl die Grundpflege (Ernährung, Körperpflege, Mobilität) und die hauswirtschaftliche Versorgung als auch Pflege- und technische Hilfen, die im Alltag des Pflegebedürftigen benötigt werden. In welcher Form diese Leistungen erbracht werden, richtet sich danach, ob der Betroffene in einem Pflegeheim oder zu Hause, von Angehörigen oder einem häuslichen Pflegedienst gepflegt wird. Wird beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst mit der Pflege betraut, übernimmt die Pflegeversicherung dessen Kosten. Pflegen stattdessen Angehörige oder Freunde den Pflegebedürftigen, zahlt die Pflegeversicherung diesen Personen ein Pflegegeld für ihre Tätigkeit. Übrigens werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt.

Pflege-Zusatzversicherung

Tatsächlich decken die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aber in der Regel längst nicht alle Kosten, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen. Um zu verhindern, dass sich die Angehörigen finanziell ruinieren, empfehlen viele Versicherungsexperten den Abschluss einer privaten Pflege-Zusatzversicherung. Diese soll die vorhandene Versicherungslücke schließen und den Angehörigen die finanzielle Last nehmen.

Hier gibt es verschiedene Varianten: Pflegekostenversicherungen übernehmen die Rechnungen für Pflegeleistungen bis zu einem bestimmten Prozent- oder Höchstsatz. Alternativ gibt es Pflegetagegeldversicherungen, die eine vertraglich vereinbarte Summe pro Tag auszahlen – unabhängig davon, welche Kosten tatsächlich anfallen. Außerdem bieten Versicherungen auch noch die sogenannte Pflegerentenversicherung an, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit lebenslang eine monatliche Rente auszahlen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Beiträge raten Pflegeversicherung Experten häufig eher zu den anderen Arten der Pflege-Zusatzversicherung.

Staatlich geförderte Pflegeversicherung

Neben den genannten privaten Pflege-Zusatzversicherungen gibt es seit 2013 auch die Möglichkeit einer staatlich geförderten Pflegeversicherung. Hier zahlt der Staat einen jährlichen Beitrag von 60 Euro (oder 5 Euro pro Monat), wenn der Versicherte mindestens 10 Euro monatlich bzw. 120 Euro jährlich in eine Pflegezusatzversicherung investieren. Ein weiterer Vorteil des sogenannten „Pflege-Bahr“ besteht darin, dass für den Abschluss eines solchen Vertrages keine Gesundheitsfragen gestellt, Leistungsausschlüsse vereinbart oder Risikozuschläge erhoben werden dürfen.

Wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird

Wird ein Angehöriger durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine andere Krankheit plötzlich zum Pflegefall, ist schnelle Hilfe gefragt. Die ersten wichtigen Ansprechpartner sind der behandelnde Hausarzt und der zuständige Pflegestützpunkt vor Ort. Beide können Auskunft über den aktuellen Pflegebedarf und die Pflegedienste geben. Wichtig ist, dass die Angehörigen ehrlich einschätzen, welche Hilfe sie selbst leisten können und was durch Fachkräfte abgedeckt werden muss. In Abhängigkeit davon müssen entsprechende Anträge bei der gesetzlichen/privaten und – falls vorhanden – auch bei der Pflege-Zusatzversicherung gestellt werden. Bei allen Leistungen, die in Anspruch genommen werden (müssen), ist die Finanzierung vorab zu klären.