Recht und Unrecht – Zoff im Treppenhaus?

Recht und Unrecht bei der Nutzung von Gemeinschaftsflächen

Viele haben es selbst oft genug erlebt: Immer wieder kommt es zwischen einzelnen Mietparteien zu Streitigkeiten über die zulässige Nutzung des gemeinsamen Treppenhauses. Stein des Anstoßes sind etwa vor der Tür abgestellte Schuhe, Blumenkübel, Kinderwagen, Rollatoren oder Müllbeutel. Dazu kommen Konflikte über ständig geöffnete oder geschlossene Fenster, Gerüche oder die Verursachung von Lärm, sei es durch Getrampel von Kindern, Hundegebell oder laute Gespräche zu nächtlicher Stunde.

Schuhparade unerwünscht

„Grundsätzlich erstreckt sich das Recht des Mieters laut Urteil des BGH auch auf die Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen des Hauses“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom IV Mieterschutz. Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, umfasst dieses Recht die übliche Benutzung, das heißt alle mit dem Wohnen üblicherweise verbundenen Umstände. „Dazu gehört auch das Abstellen eines Kinderwagens oder Rollators im Hausflur, wenn der Mieter darauf angewiesen ist, die Flurgröße es zulässt und die Fluchtwege freigehalten werden“, so Jürgens. Die Dekoration des Treppenhauses mit Bildern, Plakaten, Pflanzen oder das Abstellen mehrerer Paar Schuhe gelten nicht mehr als übliche Nutzung.

Im Weiteren gilt das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Man sollte also alles unterlassen, was andere stören könnte – wie etwa das ständige Öffnen von Flurfenstern in den kalten Wintermonaten oder das „Entlüften“ der eigenen Wohnung ins Treppenhaus.

Kinder dürfen plappern

Tatsächlich können übermäßige Kochgerüche oder Zigarettenqualm sogar einen Mangel der Mietsache darstellen, der die anderen Bewohner zur Minderung der Miete berechtigen kann. Hier ist fachlicher Rat ratsam. Informationen dazu gibt es unter www.iv-mieterschutz.de. Wenn allerdings Kinder laut plappernd die Treppen hinunterstürmen ist das ein üblicher Mietgebrauch – anders als Partygäste oder Mitmieter, die sich lautstark im Treppenhaus unterhalten und die Nachtruhe stören. Bevor man jedoch Streit vom Zaun bricht, sollte man in einem netten Gespräch um Rücksicht bitten. Denn so lebt es sich viel friedlicher.