Manchmal ist es einfach praktischer, ein Taxi zu nehmen. Manchmal geht es leider nicht anders. Taxifahrten sind immer auch Vertrauenssache. Je mehr der Kunde jedoch über seine Rechte weiß, desto sicherer fühlt er sich. Deshalb hier die wichtigsten Rechte für die Fahrt mit einem Taxi im Überblick.
In Deutschland werden die Rechte und Pflichten der Taxifahrer und Kunden mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) geregelt. Das fängt schon beim Preis an. Dieser variiert je nach Region. „Mit dem Fahrer um den Preis handeln, verspricht daher keinen Erfolg“, erklärt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtschutzversicherung. Es obliegt den Städten und Gemeinden zu entscheiden, welches das so genannte Pflichtfahrgebiet ist und wie viel von den Taxifahrern für eine Fahrt verlangt werden darf. Zu diesen Basispreisen gesellen sich oft noch Zuschläge und Sonderbedingungen.
Alle Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes muss der Taxifahrer annehmen – selbst wenn diese sehr kurz sind. Nur wenn sie über die vordefinierten Grenzen hinausgehen, kann er sie entweder ablehnen oder für einen extra verhandelten Preis ausführen. Und auch hier ist der Fahrer stets verpflichtet, den kürzesten Weg zu wählen. Verlängert sich dieser durch eine Baustelle oder andere nicht zu vermeidende Umstände, muss er den Kunden informieren und sich dessen Erlaubnis einholen.
Ebenso muss er jeden Kunden einsteigen lassen – es sei denn, er ist stark beschmutzt, betrunken, aggressiv, hat eine gefährliche Waffe bei sich oder leidet an einer ansteckenden Krankheit. Dann stellt dieser eine „Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs“ dar und verstößt gegen die BOKraft. Auch Hunde kann der Fahrer ablehnen, sofern er unter Angst vor Hunden leidet. Ob für den Transport des Vierbeiners bezahlt werden muss, hängt wiederum von der regionalen Regelung ab. Überall in Deutschland gilt zudem, dass jedes Taxi auch bei voller Besetzung noch in der Lage sein muss, 50 kg Gepäck zu befördern. Dabei muss der Fahrer zunächst versuchen, das Gepäck im Kofferraum unterzubringen. Geht dies nicht, dürfen die Gäste ihre Gepäckstücke auch zu ihren Füßen verstauen – solange die Verkehrssicherheit dabei nicht gefährdet wird.