Wer glaubt, am frühen Morgen nach einer ausgelassenen Party, ganz normal in sein Auto steigen und losfahren zu können, täuscht sich. Denn: Laut dem ADAC wird die Gefahr von Restalkohol sehr oft unterschätzt. Und das kann unter Umständen böse Folgen haben.
Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen: Nicht nur während der wilden Karnevalszeit nicht, auch nicht in den weniger bunten Wochen des Jahres. Jeder Autofahrer weiß das. Sehr viele halten sich sehr konsequent daran. Theoretisch. Praktisch jedoch sind sie auch dann in Gefahr, wenn sie am Morgen nach größerem Alkoholkonsum hinter dem Steuer sitzen.
Eine Beispielrechnung des ADACs demonstriert diese Gefahr: Wiegt ein Mann 80 kg und trinkt von 20 bis ein Uhr morgens pro Stunde einen halben Liter Bier und je einen Schnaps, hat er am Ende 1,55 Promille im Blut. Im Normalfall baut der Körper pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Würde er also morgens um sieben Uhr mit dem Auto zur Arbeit fahren, würde noch stets ein Alkoholgehalt von ca. 0,95 Promille durch seinen Körper strömen. Erst gegen 14 Uhr liegt er wieder unter den kritischen 0,3 Promille.
Diese Daten sind zwar nur ein Orientierungswert. Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol. Es kommt sogar auf die Tagesform an und hängt auch davon ab, was er gegessen und getrunken hat. Nichtsdestotrotz sollte man sich dessen immer bewusst sein, wenn man einen Tag nach einer exzessiven Feier wieder ins Auto steigt. Nicht nur die Strafen und der Bußgeldkatalog der Polizei drohen inkonsequenten Fahrern, auch die Kfz-Haftpflichtversicherung reagiert in solchen Fällen mit einem Regress von bis zu 5.000 Euro und einer eventuellen Leistungskürzung der Kaskoversicherung.