Wer die freie Fahrt der Helfer behindert, riskiert Bußgelder – und Menschenleben
Es kann in jedem Moment geschehen – und ist es soweit, entscheidet das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer über Leben und Tod. Unfälle auf der Autobahn gehören leider nach wie vor noch zum täglichen Verkehrsleben. Oft können die Verletzten nur durch Rettungsgassen erreicht werden. Und hier entscheidet auch das Verhalten der anderen Autofahrer unter Umständen über Leben und Tod. Die wichtigsten Regeln zur Bildung einer Rettungsgasse.
Nicht ohne Grund gibt es deutliche Regeln, wie sich nicht direkt betroffene Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall auf der Autobahn verhalten müssen. In fast allen Ländern gilt dieselbe Regel wie in Deutschland: Alle Fahrzeuge müssen so nah wie möglich an den Fahrbahnrand, um eine breite Durchfahrt für die Helfer zu schaffen.
Bei zweispurigen Straßen entsteht so eine Rettungsgassen in der Mitte. Handelt es sich um einen dreispurigen Teil einer Autobahn muss Platz zwischen der linken und mittleren Spur geschaffen werden. Sprich: Die Fahrer auf der linken Fahrbahn bewegen sich in Richtung Fahrbahnrand, die auf der mittleren Spur nach rechts.
Dieselbe Regel gilt, wenn es sich um noch mehr Spuren handelt. Immer sollte die Rettungsgasse zwischen der linken und der daneben liegenden Spur liegen. Eingeführt würde dies, um zu vermeiden, dass die Rettungskräfte direkt an großen Fahrzeugen wie LKWs vorbei müssen, die ihnen unter Umständen die Sicht behindern.
Gebildet werden sollte die Rettungsgasse so schnell wie möglich – nicht erst dann, wenn sich die Helfer der Unfallstelle nähern. Wer sich weigert oder es nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro zur Kasse gebeten werden. Verhält sich jemand noch schwerwiegender falsch, könnte sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen – schließlich geht es im Ernstfall um Menschenleben.