Immer mehr Menschen fahren mit dem Auto zum Urlaub ins Ausland. Auch hier kann es dann leider auch auf der Fahrt in den Urlaub zu einem Unfall im Ausland kommen. Aus diesem Grund sollte daher jeder Autofahrer die Verhaltensregeln nach einem Unfall im Ausland kennen und auch umsetzen können. Gerade in einem fremden Land kennt man die dortigen Gegebenheiten und Gesetze meist nicht und daher werde ich in diesem Artikel einige grundlegende Tipps zu Unfall im Ausland geben.
Verhalten am Unfallort im Ausland
Ein Autounfall ist leider schnell passiert und kann jeden Autofahrer irgendwann einmal persönlich treffen. Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, kann man froh sein, wenn es sich nur um einen sogenannten Blechschaden handelt und kein Mensch ernsthaft dabei verletzt wurde. Aber ein Unfall im Ausland kann für viel Menschen aber viel traumatischer sein, als wenn das Ganze in Deutschland geschehen wäre. Daher gibt es einige allgemeine Verhaltensregeln, welche man an einem Unfallort unbedingt beachten und auch einhalten sollte.
Viele Regeln gelten dabei überall, egal ob man sich im Ausland aufhält oder ob der Unfall zu Hause passiert ist. Die erste Maßnahme bei einem Unfall ist immer die Absicherung des Unfallortes, damit nicht noch mehr Folgeunfälle deswegen entstehen. In vielen Ländern ist eine Warnweste daher Pflicht und auch in Deutschland wird es bald eine Warnwestenpflicht geben. Durch solch eine Warnweste wird man sehr viel schneller gesehen und dies ist bei Unfällen in der Dunkelheit besonders wichtig. Hier bitte immer mindestens eine Warnweste griffbereit für den Fall der Fälle im Auto mitführen. In einigen Ländern muss sogar eine Warnweste für jeden Fahrzeuginsassen vorhanden sein. Vor Abfahrt also genau über die jeweiligen Bestimmungen im Urlaubsland informieren, da sonst teils sehr hohe Geldstrafen erhoben werden und als Ausländer muss man diese auch meist direkt vor Ort bezahlen. Auch ein Warndreieck darf in keinem Auto fehlen und ist auch in wohl jedem Land eine Pflicht.
Erste Hilfe Kenntnisse auffrischen
Nach einem Unfall mit Personenschaden ist die Erste Hilfe sehr wichtig. Vor einer langen Fahrt in den Urlaub kann es daher hilfreich sein, seine eigenen Erste-Hilfe-Kenntnisse noch mal aufzufrischen. Bei einem Unfall im Ausland als Erstes die Unfallstelle absichern Hilfe rufen und dann bei Bedarf Erste Hilfe leisten. In den meisten europäischen Ländern ist die Notrufnummer 112 und immer erreichbar. Gerade im Ausland ist aber zu beachten, dass zwar die Notrufnummer 112 einheitlich ist, aber man keine deutschsprachige Hilfe am Telefon bekommt.
Gerade bei einem Unfall im Ausland zusätzlich immer auch die dortige Polizei verständigen. Je nach Land, zum Beispiel Kroatien, Polen, Bulgarien oder auch Tschechien, kann dies sogar eine Pflicht sein. Die Polizei ist daher immer zu verständigen, da diese auch ein Unfallprotokoll anfertigt. Viele Versicherungen leiten daher auch oft erst dann eine Schadenregulierung ein, wenn dieses Unfallprotokoll der Polizei vorliegt. Ansonsten kann es passieren, dass die KFZ-Versicherung den entstandenen Schaden nicht oder nur teilweise reguliert.
Sorgfältig Daten notieren und eigene Fotos machen
Wenn es die Lage zulassen sollte, hier bitte direkt am Unfallort eigene Fotos vom Unfall machen und gegebenenfalls auch Verkehrsschilder und die Umgebung fotografieren. Detaillierte Fotos sollte man von dem Unfallschaden aller Beteiligten machen und auch Straßenverhältnisse und Bremsspuren hier nicht vergessen. Als Nächstes muss man sich die Daten des Unfallgegners genau notieren. Hierzu zählen Daten wie Nummernschild, Fabrikat, Farbe, Name, Adresse, Versicherungsnummer und Versicherung. Wenn es Zeugen gegeben hat, bitte auch von diesen die Kontaktdaten erfragen. Man sollte auf keinen Fall am Unfallort fremdsprachige Dokumente unterschreiben, da man hier nicht weiß, was man unterschreibt. Auch eine Schuld am Unfall sollte man auf gar keinen Fall am Unfallort eingestehen. Am besten auch die eigene Versicherung in Deutschland informieren und auch um Hilfe bitten. Die meisten Versicherungen haben auch im Ausland Büros und können so bei einem Unfall tatkräftig unterstützen.
Wenn man zurück in Deutschland ist
Wenn man wieder zurück in Deutschland ist, sollte man sich nun um die eigentliche Schadenregulierung kümmern. Wenn der Unfall innerhalb eines Landes der EU geschehen ist, hat man hier Glück im Unglück. In solch einem Fall findet die Abwicklung komplett in Deutschland statt und das ist sehr viel einfacher, als sich im Ausland mit der Versicherung auseinandersetzen zu müssen. Wenn es kein europäisches Land sein sollte, braucht man meist direkt einen Rechtsbeistand vor Ort, damit man hier aus Unkenntnis der Gesetze nicht über den Tisch gezogen wird.
Video zum richtigen Verhalten am Unfallort
Ein Unfall im Ausland kann einem den ganzen Urlaub vermasseln. Das oberste Gebot ist dann erst mal: Ruhe bewahren und nichts unterschreiben.
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