Wer sich für einen Handy-Anbieterwechsel entscheidet, der bekommt dabei in der Regel auch eine neue Handy-Nummer. Hat der Kunde seine vorherige Nummer jedoch schon länger gehabt, so tauchen mit dem Nummerwechsel natürlich ein paar lästige Probleme auf. Es muss die Nummer wieder an alle Personen weitergereicht werde und vieles mehr. Das muss allerdings nicht sein, denn wie der eine oder andere sicher schon erfahren hat, lässt sich auch eine „Rufnummermitnahme“ durchsetzen. Doch kommen wir erst einmal zu den Fakten.
Die Rufnummermitnahme ist die Option im Bereich der Telefonie und Mobilfunktelefonie, bei einem Wechsel des Anbieters seine alte Nummer zu behalten. Das Kürzel für diesen Prozess nennt sich TKG. In technischer Hinsicht verläuft der Vorgang so, dass der alte Anschluss „abgekoppelt“ wird und auf den neuen Anschluss eintragen wird. Der Vorgang nennt sich auch „Portierung“ und in der Regel sind dafür auch entsprechende Portiergebühren fällig. Dabei wird grundsätzlich noch unterschieden zwischen der Portierung innerhalb von Festnetztelefonen. Hier nennt sich die Portierung auch LNP „Local Number Portabilität“. Interessant für uns ist allerdings vielmehr die MNP „Mobile Number Portabilität“, die eben für die Portierung innerhalb von Mobilfunknetzwerken zutschend ist. Bei dem Wechsel innerhalb eines Festesetztelefons wird natürlich die Vorwahl nur dann beibehalten, wenn der Kunde im selben Ort oder Kreis bleibt. Bei der Potierung von Mobilfunknummern speilt dies jedoch keine Rolle und man behält die komplette Nummer bei, inklusive Vorwahl und Endung.
Nun stellt sich also die Frage, was das in der Praxis heißt. Grundsätzlich sollte gesagt werden, dass die Rufnummermitnahme immer möglich ist, bei jedem Wechsel eines Anbieters oder Tarifs. Nur ist es eben so, dass bestimmte Provider ihre Kunde extra mit einem solchen Angebot werben und daher auch die Portierung der alten Nummer kostenlos anbieten. Wenn ein solches Angebot nicht direkt vorliegt und man dennoch seine Nummer des alten Vertrags und Anbieters mitnehmen möchte, so kann es natürlich sein, dass der eine oder andere Euro dafür fällig wird.
Wie oben schon gesagt, fallen für den neuen Provider immer entsprechende Portierungsgebühren an. Ob er diese übernimmt, ist nicht allgemein festgelegt. Sollte man dafür bezahlen müssen, so belaufen sich die Kosten in der Regel auf um die 20 Euro. Es lohnt sich jedoch, bei dem neuen Vertragspartner vor Beginn des Vertrags darauf hinzuweisen. So könnte der Kunde es als Bedingung stellen, seinen Vertrag nur dann zu unterzeichnen, wenn eine solche Portierung der Rufnummer kostenlos für ihn bleibt. Die Kulanz der meisten Provider ist weitestgehend vorhanden, sodass der Kunde meist kostenlos diesen Dienst nutzen kann, insofern dieser ohnehin nicht schon inbegriffen ist.