Schonfrist 2014 – bis zum 2. Juni die Steuererklärung abgeben

Die jährliche Steuererklärung muss in der Regel jeweils bis zum 31. Mai bei der zuständigen Finanzbehörde abgegeben werden. In diesem Jahr haben Sie jedoch noch etwas mehr Zeit. Zudem gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Frist zur Abgabe zu verlängern.

Abgabetermin verlängert sich 2014 um zwei Tage

In jedem Jahr müssen die meisten Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, diese bis zu einem festgesetzten Termin abgeben. Auch wenn Sie sich freiwillig für die Abgabe entschieden haben, sollten Sie diesen Termin einhalten. Das entscheidende Datum ist jeweils der 31. Mai eines jeden Jahres. Möchten Sie beispielsweise die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 abgeben, dann müssen Sie dies bis zum 31. Mai 2014 tun. Allerdings gibt es in diesem Jahr die Besonderheit, dass die Steuererklärung erst bis zum 2. Juni, und somit zwei Tage später eingereicht werden muss. Denn der 31. Mai fällt im Jahr 2014 auf einen Samstag. Finanzbehörden haben am Wochenende jedoch nicht geöffnet, sodass sich die Abgabefrist bis zum nächsten Werktag verlängert. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Steuererklärung noch schnell am Wochenende zu erstellen, beispielsweise mit der WISO-Steuersoftware, um diese dann spätestens am Montag dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Die Software verfügt für eine vereinfachte Übermittlung über eine ELSTER-Schnittstelle, wodurch die Daten nur einmal in dieses Programm eingegeben werden müssen. Insbesondere als Arbeitnehmer besteht durch Abgabe der Steuererklärung häufig die Möglichkeit, eine Steuerrückzahlung zu erhalten. Dadurch kann Sie die kurzfristige Erstellung durchaus finanziell für Sie lohnen.

Unterlagen können nachgereicht werden

Wer diesen Termin trotz der Schonfrist nicht einhalten kann, der sollte die Steuererklärung dennoch abgeben, denn eine Nachbesserung der Erklärung ist immer noch möglich. Wichtig ist nur, dass der festgesetzte Termin zunächst eingehalten wird, damit die Steuererklärung noch berücksichtigt werden kann. So können fehlende Unterlagen zum Beispiel noch bis zu einem Monat später nachgereicht werden und deshalb müssen diese nicht schon am Abgabetermin vorhanden sein. Die eigentliche Einkommensteuererklärung sollte hingegen pünktlich versandt werden. Wer die Steuererklärung noch per Post versendet, sollte beachten, dass das Datum des Poststempels entscheidend für die Einhaltung der Frist ist. Bei der elektronischen Übermittlung zählt das Sendedatum.

Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängern

Alternativ besteht noch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist in der Regel formlos möglich. Oftmals reicht es aus, diese Fristverlängerung schriftlich und mit Angabe einer Begründung zu verfassen. Als Grund wird zum Beispiel ein Krankheits- oder Todesfall genauso wie vermehrte Überstunden in der Regel akzeptiert. Zudem wird Steuerzahlern, welche die Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins durchführen, ohnehin eine längere Frist eingeräumt. Denn in diesen Fällen muss die Steuererklärung bis zum bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres eingereicht werden, wodurch Sie deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen können, die notwendigen Angaben und Unterlagen zusammenzustellen.

Weitere Informationen:

http://www.sparkasse.de/sparkassenshop/wiso-steuersoftware.html

http://www.berliner-zeitung.de/geld/steuererklaerung-stichtage-fristen-abgabe-einkommensteuer-sparen,21416254,26073414.html

Dieser Artikel wurde bereits [wpp_count] mal gelesen.