Schufa-Einträge löschen

Wer ein Kredit aufgenommen hat oder ein Mobilfunkvertrag besitzt, derjenige ist auch bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) entsprechend eingetragen. Doch, was ist, wenn im Schufa-Eintrag falsche Angaben hinterlegt sind? Im Allgemeinen lassen sich falsche Schufa-Einträge löschen. Die Löschung von Schufa-Einträgen muss aber dabei berechtigt sein und muss auch entsprechend durch Belege oder Quittungen nachgewiesen werden. Wer aber einen berechtigten Schufa-Eintrag löschen lassen möchte, der kann sich mit so einem Antrag aber auch selbst Schaden nehmen.

Q.pictures  / pixelio.de
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Schufa-Einträge löschen und die Fristen

Auch für die Schufa gibt es bestimmte Fristen zur Löschung von Einträgen und an die muss sich die Schufa auch halten. Wer zum Beispiel einen Kredit aufgenommen hat, wird entsprechend in der Schufa-Kartei vermerkt. Ist der Kredit aber vollständig abgezahlt, muss die Schufa diesen Eintrag innerhalb von drei Kalenderjahren wieder löschen. Auch Eintragungen für eidesstattliche Versicherungen müssen nach drei Jahren von der Schufa gelöscht werden. Auch wenn ein Kredit oder Konto nur angefragt wird bei einer Bank, kann es zu Einträgen in der Schufa kommen. Solche Anfragen müssen allerdings schon nach einem Kalenderjahr wieder aus der Kartei gelöscht werden. Es gibt aber auch Situationen, in denen ein Schufa-Eintrag schon schneller gelöscht werden soll. Das ist immer von Vorteil, wenn es sich um falsche Schufa-Einträge handeln sollte. Denn durch falsche negative Einträge können dem Verbraucher einige Nachteile bringen. Daher hat jeder Bürger in Deutschland das Recht, seine Schufa-Auskunft einmal im Jahr kostenlos anzufordern. Jeder sollte die kostenlose Schufa-Auskunft jedes Jahr anfordern und die über sich gesammelten Daten genauestens überprüfen. Wenn bei der Überprüfung der eigenen Daten Fehler sein sollten, kann jeder unberechtigte Schufa-Einträge löschen lassen.

Falsche Schufa-Einträge erkennen

Es ist nicht möglich, einfach mal so einen Eintrag löschen zu lassen. Für das Löschen müssen natürlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Denn berechtigte Einträge lassen sich sowieso nicht löschen. Es kann zum Beispiel sein, dass eine Kreditaufnahme der falschen Person zugeordnet wurde. Das kann bei der Schufa schnell passieren, wenn die Personen den gleichen exakt den gleichen Namen haben. Dies ist natürlich nicht absichtlich von der Schufa gemacht wurden und ist nur eine Verwechslung. Auch können Einträge schon veraltet sein und das, obwohl die eigentliche Eintragsfrist schon lange abgelaufen ist. Wer Schufa-Einträge löschen, sollte sich dafür einen Musterbrief bei der Verbraucherzentrale besorgen. So kann man selber nichts vergessen und es wird dadurch auch einfacher, berechtigte Schufa-Einträge löschen zu lassen. Wenn ein Antrag zur Löschung von Schufa-Einträgen eingegangen ist, wird dieser natürlich durch die Schufa überprüft. Während dieser Prüfungszeit darf die Schufa alle bisher gespeicherten Daten über einen nicht an andere weitergeben. Wichtig ist aber immer bei der Löschung von Falscheintragungen, dass dies durch Schriftstücke glaubhaft belegt werden kann. Eine bloße Behauptung, der Eintrag sei falsch, reicht dafür nicht aus. Vor der Löschung bei der Schufa ist es auch ratsam, sich vorher an die Bank zu wenden, durch welchen der Falscheintrag durchgeführt wurde. Die Bank kann bei kann bei berechtigten Einwänden auch die Löschung entsprechend beantragen.

Schufa-Einträge löschen lassen

Unter bestimmten Bedingungen lassen sich aber auch berechtigte Einträge löschen. Wenn Forderungen von weniger als 1000 Euro abgegolten sind, können solche Einträge relativ schnell gelöscht werden. Dies geschieht meist innerhalb eines Monats nach dem Eingang des Antrages. Bei eidesstattlichen Versicherungen lassen sich solche Einträge auch vor Ablauf der Frist löschen. Dafür muss aber der der Gläubiger einen entsprechenden Beleg über die Tilgung der Schulden vorweisen. Den Beleg dann einfach dem zuständigen Amtsgericht vorlegen und schon kann auch vor Ablauf der dreijährigen Frist solch ein Schufa-Eintrag gelöscht werden. Leider versprechen im Internet einige Angebote auch die Löschung von gerechtfertigten Einträgen. Es kann sein, dass solche Einträge dann tatsächlich gelöscht werden. Eine Bank oder ein Kreditgeber sehen aber, auf welchen Wege die Schufa-Eintragungen gelöscht wurden. Dadurch leidet aber die eigene Kreditwürdigkeit und somit schadet man sich damit eigentlich nur selber.

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