Ob die „O-O-Regel“ für Winterreifen – von Oktober bis Ostern – in jedem Jahr gilt, sei zunächst einmal dahingestellt. Auf jeden Fall dürfen Autofahrer die frostige Jahreszeit und die damit verbundenen Gefahren nicht unterschätzen. „Sobald sich sinkende Temperaturen ankündigen, sollten Autofahrer auf wechselnde Wetterbedingungen und schwierige Straßenverhältnisse vorbereitet sein und ihre Fahrweise anpassen“, empfiehlt Stephan Schweda, Sprecher beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ein frühzeitiger Wechsel auf Winterpneus macht Sinn. Denn letztlich kommt es darauf an, sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden. „Besonders bei schlechten Witterungsverhältnissen sind Sicherheit und Rücksichtnahme das oberste Gebot“, so Schweda.
Tipps für das Fahren im Winter
Die Grenzen der Physik können indes auch die Winterreifen nicht aushebeln, so Schweda weiter: „Auf rutschigen oder gar vereisten Fahrbahnen kommt es auf eine defensive Fahrweise an. Mehr Abstand halten, behutsam beschleunigen und bremsen, die Höchstgeschwindigkeit reduzieren – das sind die wichtigsten Fahrsicherheitstipps für den Winter.“ Die Winterreifen geben dann zusätzliche Sicherheit – und sind ohnehin bei entsprechender Witterung vorgeschrieben. Wer auf Eis und Schnee noch mit Sommergummis unterwegs ist und von der Polizei angehalten wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. „Für den Winter geeignete Reifen sind mit M+S für Matsch und Schnee gekennzeichnet und haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet“, erläutert Stephan Schweda. Auch mit vereisten Scheiben in aller Eile zur Arbeit zu fahren, sei nicht zu empfehlen: Dafür drohen zehn Euro Bußgeld, bei einem Unfall sogar 35 Euro.
Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers in jedem Fall, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für die Vollkaskoversicherung gilt: die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme dabei: wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt hätte erkennen können, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. „Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden“, erklärt Stephan Schweda. Unter www.gdv.de finden Autofahrer weitere Tipps dazu, wie sie sicher und möglichst unfallfrei durch den Winter kommen.
Blechschäden selbst regeln
Wenn es beim kleinen Blechschaden für wenige hundert Euro bleibt, muss nicht unbedingt die Polizei gerufen werden. „Die Versicherer verlangen bei Bagatellfällen keine polizeiliche Unfallaufnahme“, erläutert GDV-Pressesprecher Stephan Schweda. Wichtig sei aber ein vollständiges Unfallprotokoll, etwa mit Hilfe des Europäischen Unfallberichts. Dabei sollten Autofahrer grundsätzlich beachten:
- Kennzeichen der Fahrzeuge, Namen und Adressen der Fahrer sowie eventueller Zeugen notieren.
- Ort und Zeit des Unfalls festhalten.
- Ausweispapiere zeigen lassen, Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines notieren.
- Fotos machen und eine Unfallskizze anfertigen.
- Wichtig: Zeitnah den Versicherer informieren und vor Ort keine Schuldanerkenntnis abgeben.
Dieser Artikel wurde bereits [wpp_count] mal aufgerufen.