Damit zu Hause wirklich jeder angehalten wird Strom zu sparen, sollen immer mehr intelligente Stromzähler in Deutschland verbaut werden. Der Grundgedanke an sich ist dabei gar nicht mal so schlecht. Das wohl größte Gegenargument für Smart Meter ist aber der Datenschutz.
Änderung Energiewirtschaftsgesetz
Genau genommen sind unsere aktuellen Stromzähler eine Art Auslaufmodell. Dies wurde durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschleunigt. Bei den neuen intelligenten Stromzählern lässt sich neben den Stromverbrauch zusätzlich auch der genaue Zeitraum ablesen. Leider haben sich noch nicht alle Stromversorger auf einen Standard geeinigt und dadurch gibt es viele verschiedene Lösungen und Typen. Dadurch sind die verschiedenen Smart Meter untereinander oft nicht kompatibel.
Strom sparen mit Smart Meter
Heute ist es mit einem alten Stromzähler nicht möglich, den genauen Stromverbrauch für einen definierten Zeitraum zu erfahren. Jetzt bekommen Verbraucher also nur eine Jahresrechnung mit dem Jahresverbrauch. So kann also keiner zu Hause feststellen, wie viel Strom und vor allem wann verbraucht wird. Mit einem Smart Meter ist dies nun endlich möglich. Es muss hier aber klar gesagt werden, das solch ein intelligenter Stromzähler an sich keinen Strom spart. Vielmehr ist hier der Verbraucher gefragt. Die Messergebnisse können nun eingesehen werden und Spitzen im Stromverbrauch werden schnell erkannt. Hier lassen sich dann Maßnahmen zum Strom sparen treffen und es kann der Stromverbrauch nach Zeitraum miteinander verglichen werden.
Smart Meter Datenschutz
Datenschützer sind in Deutschland nicht so begeistert von den vielen neuen Möglichkeiten. Dies liegt daran, dass die gemessenen Werte an den Stromanbieter übertragen und dort gespeichert werden. Die Stromanbieter könnten mit solchen Daten also regelrechte Profile ihrer Kunden erstellen. Jetzt sollte jedem Verbraucher klar sein, dass solche Daten doch sehr sensibel sind. Daher horchen die Datenschützer beim Thema Smart Meter immer direkt auf. Hier müssen daher noch entsprechende Standards entwickelt und im Zweifelsfall durch den Gesetzgeber festgelegt werden.