Spätestens wenn der Dachboden voll ist und sich auch im Keller kein Platz mehr findet, steht wieder einmal eine Sperrmüll-Entsorgung an, um sämtliche alte Möbelstücke oder Haushaltsgeräte loszuwerden, die in den eigenen vier Wänden schon lange nicht mehr benötigt werden. Doch nicht selten haben Anwohner einige Fragen zum Thema Sperrmüll-Entsorgung: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Welche Kosten entstehen bei der Entsorgung des Sperrmülls?
Wie und wo kann Sperrmüll entsorgt werden?
Jeder Anwohner hat die Möglichkeit, ein Entsorgungsunternehmen damit zu beauftragen, alte Möbel oder Haushaltsgeräte abzuholen. Dafür wird meist ein Abholtermin vereinbart, an dem sämtlicher Unrat vor der Haustüre platziert wird. Dabei ist aber Vorsicht geboten, denn es gibt keine einheitliche, bundesweite Regelung, die besagt, wo der Sperrmüll abgestellt werden darf. Stattdessen erlauben manche Gemeinden das Abstellen direkt auf der Straße, während der Sperrmüll in anderen Städten nur auf dem Fußweg platziert werden darf.
Es ist daher sinnvoll, vor der Sperrmüll-Entsorgung den Abfallkalender zu Rate zu ziehen oder sich persönlich bei der Gemeinde zu informieren. Das gilt auch für den Zeitpunkt, an dem der Müll nach draußen gestellt werden darf. Obwohl fast alle Menschen dazu neigen, den Sperrmüll mindestens einen oder zwei Tage vor dem vereinbarten Termin vor das Haus zu stellen, ist das nahezu nirgends erlaubt.
Fast überall darf der Sperrmüll erst am Tag der Abholung ab 6 Uhr nach draußen gebracht werden. Manche Gemeinden sind ein wenig kulanter und erlauben das Herausstellen der Möbel schon am Vortag ab 20 Uhr.
Übrigens: Obwohl es die wenigsten Menschen stört, wenn der ein oder andere Sammler sich am Sperrmüll bedient, wird es rechtlich als Diebstahl bewertet. Sobald der Sperrmüll auf der Straße abgestellt wurde, gehört er in der Regel dem Abfallunternehmen, das mit der Entsorgung beauftragt wurde.
In einigen Gemeinden trägt sogar der Eigentümer so lange die Verantwortung, bis der Müll vom Entsorgungsunternehmen aufgesammelt wurde.
Welche Kosten fallen für den Sperrmüll an?
Ob Kosten für die Sperrmüll-Entsorgung anfallen und wie hoch diese sind, richtet sich ebenfalls nach der Gemeinde. In manchen Regionen Deutschlands ist es kostenlos, den Sperrmüll abholen zu lassen. Wenn das der Fall ist, werden feste Termine bekannt gegeben, an denen die alten Möbel vor der Haustüre abgeholt werden. In solchen Städten müssen Anwohner nur für die Abholung des Sperrmülls Geld zahlen, wenn zwischen den Terminen eine weitere Sperrmüll-Entsorgung notwendig ist.
Es gibt aber auch Städte in Deutschland, in denen die Anwohner ihre Sperrmüll-Abholung generell selbst anmelden müssen. Manche Gemeinden ermöglichen einmal im Jahr kostenfrei eine Abholung des Sperrmülls, während andere für jede Entsorgung eine Gebühr erheben.
Trifft Letzteres zu, dann entscheidet in der Regel die Menge des Mülls, wie hoch die Kosten ausfallen. Im Durchschnitt werden für den ersten Kubikmeter Sperrmüll etwa 30 bis 35 Euro fällig. Jeder weitere Kubikmeter schlägt dann durchschnittlich mit fünf Euro zu Buche.
Wie viel Sperrmüll darf entsorgt werden?
Die Menge des Sperrmülls ist generell begrenzt. Wie viel Sperrmüll nach draußen gestellt werden darf, entscheidet jeder Ort für sich. In manchen Regionen sind „haushaltsübliche Mengen“ erlaubt, andere Gemeinden erlauben maximal eine Zimmereinrichtung pro Entsorgung.
Es gibt auch Städte, die nur bewegliche Utensilien als Sperrmüll betrachten. Generell gilt bei der Sperrmüll-Entsorgung deshalb: Jeder Anwohner sollte sich in seiner Gemeinde darüber informieren, wie die Rechtslage genau aussieht, um Ärger zu vermeiden.