Sintflutartiger Regen, Hagel, Blitzeinschläge und starke Windböen: Das Sturmtief „Elvira“ hat in Deutschland Ende Mai vielerorts erhebliche Schäden angerichtet. Was aber ist bei einem Schaden zu tun, was wird von den Versicherungen bezahlt und wie kann man sich in Zukunft vor den finanziellen Folgen eines solchen Unwetters besser schützen?
Schäden schnell bei der Versicherung melden
„Nachdem man den ersten Schock verkraftet hat, sollte man den Schaden so schnell wie möglich seiner Versicherung melden. Wertvolle Gegenstände, die zerstört wurden, wirft man bei den Aufräumarbeiten am besten nicht gleich weg, sondern bewahrt sie noch auf, damit ein Gutachter sie in Augenschein nehmen kann“, erklärt Rüdiger Burg von den DEVK Versicherungen. Eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände sei ebenso sinnvoll wie eine Dokumentation der Schäden mit Fotos.
Wer zahlt für die Schäden?
Wurde das Auto durch Hagelkörner, herabfallende Äste oder durch Überschwemmung demoliert, übernimmt die Kfz-Teilkasko die finanziellen Folgen des Schadens. Sturm- und Hagelschäden am Haus reguliert die Wohngebäudeversicherung, während die Hausratversicherung für Schäden der Wohnungseinrichtung aufkommt – etwa wenn das Fenster zerbrochen oder das Dach abgedeckt wurden und beispielsweise Möbel oder Elektrogeräte kaputtgegangen sind. „Überschwemmungsschäden an Gebäuden und Hausrat sind jedoch nicht in jedem Vertrag mitversichert, sondern nur, wenn ergänzend auch Elementargefahren eingeschlossen wurden“, betont Rüdiger Burg. Eine solche Elementarschadenversicherung jedoch hätten in Deutschland nur rund 39 Prozent der Haushalte.
Elementargefahren mitversichern
Dabei könnten, so Burg, fast alle Haushalte in Deutschland problemlos diesen Versicherungsschutz bekommen. Nur in seltenen Einzelfällen sei das Risiko nicht versicherbar. Sinnvoll sei er grundsätzlich für jeden Haushalt. „Doch oft werden die katastrophalen Folgen eines Starkregenereignisses unterschätzt. Dabei ist es ja nicht nur so, dass Häuser in der Nähe von Flüssen oder Bächen betroffen sind“, erläutert Rüdiger Burg. Oft käme es zu witterungsbedingten Rückstauschäden, wenn die Kanalisation die Regenwassermenge nicht mehr in ausreichender Geschwindigkeit abtransportieren könne und das Wasser über den Kanalanschluss ins Haus zurückfließe. „Zudem deckt eine Elementarschadensversicherung auch Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen ab“, betont der Experte und empfiehlt Hauseigentümern einen Blick in ihre Versicherungsunterlagen, damit sie überprüfen könnten, ob sie im Ernstfall abgesichert sind.
Elementarschadenversicherung
Eine Elementarschadenversicherung schützt Hausbesitzer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Während früher diese Elementargefahren nur optional in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert werden konnten, werden sie etwa in den aktuellen Verträgen der DEVK Versicherungen automatisch mit angeboten. So ist der Schutz Bestandteil des Vertrages, sofern der Kunde ihn nicht bei Vertragsabschluss abwählt, um etwa den Policen-Preis zu reduzieren. Im Katastrophenfall hat er dann jedoch keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch die Versicherung oder auf staatliche Hilfen.