Gewinnt man im Lotto, ist die Freude riesengroß. Mit dem plötzlichen Geldsegen kann man sich lang gehegte Wünsche erfüllen oder ein Sicherheitsdepot anlegen. Aus finanzieller Sicht gibt es allerdings zwei Punkte, die man dabei beachten sollte:
Werden Gewinne von Unterstützungsleistungen abgezogen?
Auf tipp24 kann man seinen Tippschein für das Spiel 6 aus 49 ganz einfach online ausfüllen und die Ziehung später ebenfalls im Internet verfolgen. Wer einen kleinen oder mittleren Betrag gewinnt und gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezieht, sollte aber berücksichtigen, dass Lotteriegewinne nach einem Urteil des Essener Landessozialgerichts als Einkommen auf die Unterstützungsleistungen angerechnet werden. Das bedeutet also im Klartext, dass die Bundesagentur für Arbeit Geldgewinne auch von den sogenannten Hartz-IV-Leistungen abzieht. Dabei werden die Beträge, die der Gewinner womöglich über Jahre in Lottoscheine investiert hat, nicht berücksichtigt.
Das ist so, weil das Arbeitslosengeld II ja eigentlich nur ein menschenwürdiges Leben des in Deutschland lebenden Arbeitssuchenden sicherstellen soll. Übrigens: Für Sachpreise wie Autos scheint diese Regelung nicht zu gelten. Ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Mainz gewann vor etwa acht Jahren einen Neuwagen. Die Agentur für Arbeit zahlte die Leistungen auch danach in gewohnter Höhe weiter. Allerdings nur so lange, bis der besagte Autogewinner seinen Sachpreis zu Geld machte.
Lottogewinne und Steuern
Die steuerliche Situation bei Glücksspielgewinnen ist tatsächlich etwas vertrackt. Einerseits sind nämlich hierzulande, anders als zum Beispiel in den USA und anderen Ländern, Gewinne aus Glücksspielen grundsätzlich steuerfrei. Wer jetzt aber meint, Spielgewinne wären generell steuerbefreit, irrt sich: Wirklich steuerfrei können nur solche Einkünfte sein, die einer Einkunftsart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG) zugeordnet sind – Lottogewinne gelten indes als „nicht steuerbar“. Das macht erst einmal keinen Unterschied, doch wenn man den Gewinn anlegt und darauf Zinsen erhält, muss man das Kapital sehr wohl versteuern.
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