Kurzzeitkennzeichen in Deutschland – Wie beantragen? Wo bekommen? Wie lange gültig?
Fast jeder kennt das Problem – man möchte ein neues oder gebrauchtes Auto von A nach B transportieren und fragt sich, was benötige ich dazu und wie funktioniert das?
Das Kurzzeitkennzeichen löste 1998 die rote Nummer für Privatleute ab. Für Autohändler gibt es die rote Nummer noch immer. Kurzzeitkennzeichen, früher Überführungskennzeichen genannt, werden von der zuständigen Zulassungsstelle oder auch von Versicherungsgesellschaften ausgegegeben. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens 5 Tage. Kurzzeitkennzeichen bestehen aus der Stadt- oder Kreiskennung sowie einer Zahlenkombination und haben auf der rechten Seite einen gelben Balken. Dort sind Tag / Monat / Jahr des Ablaufdatums vermerkt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur zur Überführung, also vom Kaufort zum Wohnort, zur Probefahrt oder für eine Fahrt zum TÜV benutzt werden. Alle anderen Fahrten sind verboten.
Als Privatmann beantragt man das Kurzzeitkennzeichen entweder bei der Zulassungsstelle am eigenen Wohnsitz oder aber bei der Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug bis dato angemeldet war bzw. noch angemeldet ist. Für die Beantragung wird von der Zulassungsstelle ein gültiger TÜV und HU Nachweis angefordert. Ausserdem muss vorher über die zuständige Versicherung eine Deckungszusage (elektronische Versicherungsbestätigung) beantragt werden. Sind alle Bedingungen erfüllt, stellt die Zulassungsstelle das Kurzzeitkennzeichen aus und es kann bei einer Kennzeichenprägestelle gedruckt werden.
Wie bereits erwähnt hat das Kurzzeitkennzeichen eine Gültigkeit von 5 Tagen. Das Schild in der Grösse eines normalen Autokennzeichens weist nur die Stadt- oder Landkreiskennung sowie eine Zahlenkombination aus. Auf dem gelben Balken am linken Rand ist das Ablaufdatum vermerkt. Nach der Prägung erhält das Kennzeichen noch ein Stadt- bzw. Landkreissiegel. Das Eurozeichen – blauer Balken links – fehlt auf dem Kurzzeitkennzeichen. Nach Ablauf muss das Kennzeichen nicht zurückgegeben sondern kann entsorgt werden.
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen sind regional unterschiedlich und betragen zwischen 30 und 70 Euro. Die Deckungszusage der Versicherung wird separat berechnet und ist je nach Gesellschaft unterschiedlich. Die Deckungszusage wird per Email verschickt. Die in dieser Email enthaltene EVB Nummer benötigt die Zulassungsstelle. Damit wird verbindlich erklärt, dass das Fahrzeug versichert ist. Erst wenn die Zulassungsstelle die EVB Nummer eingibt, wird die Versicherung aktiv und muss ab diesem Moment den Versicherungsschutz übernehmen. Allgemein ist es üblich, dass die Versicherungen dann keine Kosten für die Deckungszusage berechnen, wenn man die Versicherung nach Überführung des Fahrzeugs auch dort abschliesst. Die Kosten werden mit dem Versicherungsbeitrag verrechnet. Die Unterschiede bei den Kosten für die Prägung des Kurzzeitkennzeichens sind nicht gross.
Im Internet findet man viele Anbieter bei denen man online Kurzzeitkennzeichen ordern kann. Nach getätigter Zahlung per Paypal oder Online Banking wird das Kurzzeitkennzeichen zugeschickt. Auf Portalen wie autobild.de, kurzzeitkennzeichenseite.de, kennzeichen.fahrzeug-verzeichnis.de oder cosmosdirekt.de findet man hilfreiche Informationen.