Es gibt heute eine Menge Gründe, warum man sich eine neue Wohnung sucht. Das kann an der Wohnung selber liegen oder es haben sich auch die Arbeits- oder Familienverhältnisse geändert. Was auch immer der Grund für eine neue Wohnung sein mag, eine neue Wohnung zu finden ist nicht immer ganz einfach. Man sucht sich hier meist im Internet entsprechende Objekte aus und schon geht der Besichtigungsmarathon los. Dann hat man eine passende Wohnung gefunden und vor lauter Glück unterschreibt man einfach so den Mietvertrag. Durch die große Freude über die neuen vier Wände vergessen aber viele, die neue Wohnung vorab auf Mängel hin zu überprüfen. Beim Einzug entdeckt man dann nach und nach kleine und große Mängel, worüber man sich dann auch noch ärgert. Da der Mietvertrag aber schon unterschrieben wurde, ist es jetzt aber zu spät. Daher ist vor dem Abschluss des Mietverhältnisses unbedingt zu beachten, das ein Übergabeprotokoll von beiden Parteien unbedingt ausgefüllt werde, sollte. Was alles in das Übergabeprotokoll rein sollte und worauf man dabei achten muss, klären wir in diesem Artikel einmal auf. In einer Wohnung können über die gesamte Mietzeit einige Mängel wie ein Sprung im Waschbecken oder auch Kratzer im Fußboden entstehen. Wenn man aber ausziehen möchte, können diese ganzen Mängel dann ganz schnell ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter werden. Aus diesem Grund sollte man unbedingt immer bei einem Aus- bzw. Einzug ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe anfertigen.
Übergabeprotokoll kann unnötigen Ärger vermeiden
Eine gesetzliche Grundlage für ein Übergabeprotokoll gibt es in Deutschland nicht und auch findet man nirgends irgendwelche Formvorschriften für ein Übergabeprotokoll. Daher sollte man auf jeden Fall nicht auf ein Übergabeprotokoll verzichten und alle Mängel möglichst genau darin nieder schreiben. Nur durch diese Maßnahme kann man spätere Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vermeiden.
Unbedingt sorgfältig ausfällen
Wenn schon ein Übergabeprotokoll erstellt wird, muss dieses hier auch sehr sorgfältig ausgefüllt werden. Wenn der Mietvertrag einmal unterschrieben wurde, ist es dann zu spät. Wenn man jetzt einen Mangel feststellen sollte, muss man dann selber beim Auszug in die Beweispflicht treten. Jetzt ist es aber schwer nachzuweisen, das der der Mangel schon beim Einzug bestand. Solch ein Mangel hätte hier also in das Übergabeprotokoll mit aufgenommen werden müssen. Daher das Übergabeprotokoll sehr genau ausfüllen und alle gefundenen Mängel ausführlich beschreiben und im Protokoll aufführen. Diese Zeit muss man sich einfach nehmen, auch wenn man im Umzugsstress (Nachsendeauftrag nicht vergessen) ist.
Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug anfertigen
Ein Übergabeprotokoll sollte immer angefertigt werden. Dies bezieht sich hier also auf den Ein- und auch Auszug aus einer Mietwohnung. Das Protokoll sollte dabei immer in doppelter Ausfertigung vorliegen. Auf dem Übergabeprotokoll müssen auch bei Parteien, Mieter und Vermieter, unbedingt unterschreiben. Der Vermieter nutzt hierbei oft ein Standardformular, um die ganzen Mängel aufzunehmen. Solche Vordrucke findet man ganz einfach im Internet zum kostenlosen Download. Nicht nur Mängel sollten in das Protokoll aufgenommen werden. Wenn irgendetwas in der Wohnung auffallen sollte, was später vielleicht zu Streitigkeiten führen könnte, sollte hier auch mit aufgeschrieben werden. Dazu gehören Sachen wie sich lösende Tapeten oder Bohrlöcher in der Wand.
Zählerstände nicht vergessen
Wenn irgendetwas defekt oder fehlerhaft ist, gehört dies in das Übergabeprotokoll. Dies kann zum Beispiel schwergängige Fenstergriffe oder auch nicht funktionierende Lichtschalter sein. Auf keinem Fall sollte man hier vergessen, die Zählerstände von Strom und Wasser entsprechend zu protokollieren. Auch die Anzahl der übergebenen Schlüssel für Wohnung, Garage, usw., darf man nicht vergessen. Man hat hier auch die Möglichkeit, den Zustand der Wohnung mit einer Fotokamera festzuhalten. Die Fotos dann am besten per E-Mail an den Vermieter senden, da hierdurch das Datum registriert wird.
Es gibt auch versteckte Mängel
Aus den oben bereits beschriebenen Gründen immer die Wohnung sorgfältig begutachten und alle gefundenen Mängel protokollieren. Natürlich kann es dann trotzdem passieren, das trotz einer sorgfältigen Kontrolle Mängel erst nach dem Einzug einem selber auffallen. Wer solche Mängel findet, muss diese direkt dem Vermieter entsprechend mitteilen. Nur so kann man weitere Probleme oder Streitigkeiten vermeiden. Denn gerade hier nützt es nicht, wenn man erst nach einem halben Jahr den Mangel meldet.
Übergabeprotokoll bei Auszug nicht vergessen
Bei einem Auszug sollte man auch ein Übergabeprotokoll über den zustand der Mietwohnung erstellen. Dies unterscheidend sich hier nicht vom Protokoll erstellen beim Einzug. Denn bei einem Auszug geht es darum, inwiefern Schönheitsreparaturen vielleicht noch fällig werden oder ob die Kaution erst mal einbehalten wird. Ein Übergabeprotokoll beim Auszug hält hier den tatsächlichen Zustand der Wohnung fest. Hier auf keinen Fall einfach so den Schlüssel beim Auszug dem Vermieter übergeben. Das kann später ganz schnell zu bösen Überraschungen führen.
Ärger später vermeiden
Ohne ein Übergabeprotokoll kann man nach einem Auszug nicht mehr nachweisen, wer den Schaden bzw. Mangel verursacht hat. Der Vermieter kann hier ganz leicht behaupten, dass dies durch den alten Mieter verursacht wurde. Ohne Übergabeprotokoll steht man hier ganz schnell im Regen. Man kann so kaum noch nachweisen, wer tatsächlich den Schaden verursacht hat und dadurch hat der Vermieter einen Vorteil. Ein Übergabeprotokoll kann hier dem Mieter beim Auszug sehr viel Ärger ersparen.
Anfertigen eines Übergabeprotokolls
In das Übergabeprotokoll sollten auf jeden Fall alle sichtbaren Mängel und Schäden geschrieben werden. Weiterhin müssen Zählerstände der Mietwohnung rein geschrieben werden. Auch wenn im Mietvertrag steht „Wohnung besenrein übergeben“ muss dies im Übergabeprotokoll auch noch mal so protokolliert werden. Es kann aber auch vorkommen, dass der Vermieter sich hier weigert beim Übergabeprotokoll. In solch einem Fall einfach die Wohnung mit einem Zeugen zusammen kontrollieren und das Protokoll ausfüllen. Der Zeuge darf allerdings kein Mietmieter gewesen sein von der betroffenen Wohnung.