Sei es aus arbeitsbedingten Gründen oder aufgrund privater Verpflichtungen: Umzüge gehören nach wie vor zum Leben beinahe eines jeden Menschens. Glaubt man einer veröffentlichten Untersuchung des Dienstleisters Techem, so zieht allein innerhalb Deutschlands circa jeder zehnte Privathaushalt mindestens einmal pro Jahr um. Damit ergeben sich für eine Vielzahl von Menschen jährliche Kosten, die nicht jeder einfach aus der Portokasse begleichen kann. Insofern ist es nachvollziehbar, dass viele Umzügler nur allzu gerne auf die angebotene Hilfe ihrer Verwandten und Freunde zurückgreifen, sobald sich ein Umzug ankündigt. Dies kann allerdings nicht nur eine Menge Stress, sondern auch versicherungstechnische Probleme mit sich bringen.
Dank professionellem Umzugsunternehmen sorgenfrei ins neue Heim
Prinzipiell gilt bei Umzügen: Bei gutgemeinten Freundschaftsdiensten ist Vorsicht geboten. Gesetzlich haften private Umzugshelfer nämlich nur dann für von ihnen verursachte Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, wenn diese durch grob fahrlässiges Verhalten zustande kamen. Hierzu zählt beispielsweise Helfen unter starkem Alkoholeinfluss. Anders verhält es sich hingegen bei professionellen Umzugsunternehmen: Sie sind gesetzlich zu einer Grundhaftung verpflichtet. Diese umfasst eine Deckung von maximal 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut. Daraus ergibt sich für ein Umzugsvolumen von 30 Kubikmetern eine Versicherungssumme von rund 18.000 Euro. Zusätzlich dazu können im Falle von besonders wertvollen oder alten Möbeln speziell darauf ausgerichtete Transportversicherungen abgeschlossen werden, die den eigenen Geldbeutel im Falle eines Schadens an den liebgewonnenen Stücken entlasten.
Umzugsunternehmen lohnen zweierlei
Die Beauftragung eines professionell arbeitenden Umzugsunternehmen lohnt also zum einen aus Gründen der Stressvermeidung: Schließlich haben die dort angestellten Mitarbeiter eine fachliche Ausbildung durchlaufen und verstehen sich daher auf das korrekte Verpacken, Transportieren und Einladen von Eigentum jeglicher Art. Kommt es trotz aller Vorsicht zu Schäden an Möbeln, so sollten diese immer in schriftlicher Form und so schnell wie möglich an die jeweilige Spedition gemeldet werden. Des Weiteren verkleinert sich die Gefahr einer ernstzunehmenden Verletzung an Rücken oder Gliedmaßen durch die Beauftragung einer Spedition auf ein Minimum. Zum anderen greift hier im Schadensfall die gesetzlich vorgeschriebene Grundhaftung der Beteiligten. Aber Achtung: Trotz der Haftung übernimmt die Spedition nicht alle Schäden. Die einzelnen geltenden Vereinbarungen werden vor dem betreffenden Umzug in einem Haftungsausschluss geklärt.