In der heutigen Zeit ist fast jeder Internetnutzer bei sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter angemeldet. Dabei verletzen die meisten Nutzer theoretisch fast täglich das Urheberrecht. In sozialen Netzwerken werden gerne Bilder, Fotos oder Texte geteilt und wovon der Nutzer nicht selber das Urheberrecht innehat. Daher kann das unbedarfte Teilen von Inhalten schnell zu einer teuren Abmahnung führen. Nachfolgend einige Tipps, die über die Urheberrechte in sozialen Netzwerken etwas aufklären sollen.
Urheberrechte in sozialen Netzwerken und der Abmahn-Wert eines Facebook-Profils
Wird ein Facebook-Profil rein juristisch betrachtet, ist jedes davon durchschnittlich 10000 Euro wert. Viele Juristen und Rechtsexperten gehen davon aus, dass sich dieser Wert vor Gericht wegen Urheberrechtsverletzungen einklagen ließe. Meist sind dabei die vielen Bilder, Videos und andere Inhalte dafür verantwortlich, welche oft durch die verschiedenen Nutzer einfach so geteilt werden. Wenn so eine Urheberrechtsverletzung vorliegen sollte und zudem eine Abmahnung deswegen vorliegt, kommt der Nutzer um eine Ausgleichszahlung an den Urheber meist nicht herum.
Inhalte teilen
Laut einer Reportage des Deutschland Radio dürfen Inhalte nur in drei bestimmten Fällen einfach so geteilt werden. Wenn der Nutzer das Bild, Video oder text selber erstellt ist diese der Urheber und darf dies natürlich veröffentlichen und teilen. Eine weitere Möglichkeit zum Teilen besteht dann, wenn der Nutzer eine schriftliche Genehmigung des Urhebers vorweisen kann. Die dritte Möglichkeit sind dabei bestimmte Lizenzen, welche die Veröffentlichung von digitalen Inhalten beinhaltet. Da gibt es zum Beispiel Lizenzen wie die Creativ Commons Lizenz oder auch die Public Domain.
Inhalte nicht teilen
Wer als Nutzer von sozialen Netzwerken auf der sicheren Seite sein möchte, sollte Inhalte von Suchmaschinen wie Google nicht in sozialen Netzwerken Teilen. Denn die Suchergebnisse in den Suchmaschinen haben meist bestimmte Urheber und es ist nicht immer klar ersichtlich, wie der Urheber zu einer Vervielfältigung seiner Inhalte steht. Ganz streng genommen gehören dazu auch links zu Nachrichtenseiten. Denn da werden meist kleine Vorschaubilder angezeigt, welche urheberrechtlich geschützt sein können. Im Zweifel sollten Nutzer daher bei Links auf das Vorschaubild verzichten.
Recht am eigenen Bild
In sozialen Netzwerken ist es sehr beliebt, alle möglichen Bilder zu teilen. Dabei wird nicht immer nur das Urheberrecht verletzt. Bei Bildern und Fotos gibt es auch das Recht am eigenen Bild. Daher Vorsicht bei Bildern und Fotos, auf welchen andere Menschen zu sehen sind. Vor dem Veröffentlichen solcher Bilder sollte die Einwilligung der darauf zu sehenden Personen eingeholt werden und das am besten schriftlich. Wer dies nicht beachtet, dem kann sehr schnell eine teure Abmahnung drohen.
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