Natürlich ist man selbst stets daran interessiert, in Flensburg nicht viele der berüchtigten Punkte zu sammeln. Im einen oder anderen Fall ließ es sich aber einfach nicht mehr vermeiden, und nun steht dort im hohen Norden der eine oder andere Punkt zubuche. Demnach stellt man sich in der Folge die Frage, welche Dauer nun überbrückt werden muss, bis die Punkte ganz automatisch wieder abgebaut werden. Seit Mai 2014 hat sich an diesen Punkten aber einiges geändert, wodurch die gesamte Angelegenheit an und für sich nicht unbedingt unkomplizierter geworden ist. Denn seither beeinflussen sich die vorhandenen Punkte sogar noch gegenseitig. Am Ende muss aber eine kleine Betrachtung erfolgen, um sich selbst verdeutlichen zu können, was dies denn nun im Detail bedeutet.
Das Vorgehen bei leichten Ordnungswidrigkeiten
Die Grundlage bilden dabei zwei ganz grundsätzliche Regelungen, mit der die verschiedenen Verstöße geahndet werden. Zum einen wären hierbei die Ordnungswidrigkeiten zu nennen, die in dieser Zeit nach genau zweieinhalb Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Dabei spricht man von Verstößen gegen das Gesetz, die aber an sich kein besonderes Maß an krimineller Energie benötigen. Parkt ein Fahrer sein Fahrzeug nun zum Beispiel im Halteverbot, so war dies eine kurzfristige Entscheidung, vielleicht weil er keinen passenden Parkplatz finden konnte. Diese Ordnungswidrigkeit zieht natürlich keine Punkte in Flensburg nach sich. Auf der anderen Seite ist aber auch die Fahrt über eine Rote Ampel nur eine Ordnungswidrigkeit. Auch hier spricht man von einer besonderen Art der Kurzschlussreaktion, die vielleicht bereits Sekunden später bereut wird.
Die Straftaten im Straßenverkehr
Die nächste Stufe sind nun die schweren Verstöße beziehungsweise die Straftaten, die ein Fahrer im Straßenverkehr begehen kann, und die zwei Punkte nach sich ziehen. Sehr häufig spricht man hier davon, dass ein Fahrer seine Mitmenschen in Gefahr bringt, was auf ganz unterschiedlichen Wegen geschehen kann. So ist es zum Beispiel möglich, dass der Fahrer sehr müde ist, aber dennoch keine Pause während der Fahrt einlegen möchte. In der Folge ist seine Reaktionsschnelligkeit eingeschränkt, und es kommt zu einem Unfall.
Alternativ wäre es auch eine Gefährdung anderer Menschen, wenn man zum Beispiel nach § 316 StGB betrunken oder im Drogenrausch Auto fährt. Auch in diesem Falle spricht man von einer Straftat, die demnach ganz anders geahndet wird, als eine bloße Ordnungswidrigkeit. Auch wer besonders rücksichtslos mit seinem Auto auf der Straße unterwegs ist, und zum Beispiel aggressiv überholt, begeht nach § 315 c Absatz 1 Nr. 2 StGB eine Straftat.
In solchen Fällen kann es natürlich sehr leicht dazu kommen, dass Punkte in Flensburg in Form einer Strafe verhängt werden. Dann verhält es sich so, dass diese Punkte erst nach fünf Jahren verjähren, also nur halb so schnell, wie dies bei den Ordnungswidrigkeiten der Fall ist. Straftaten, die sogar drei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, verjähren dann sogar erst nach zehn Jahren.
Was kann ich als Fahrer tun?
Seit dem Mai 2014 spielt aber auch die Beeinflussung der Punkte untereinander eine sehr große und vor allen Dingen auch wichtige Rolle. Besitzt ein Fahrer also noch mindestens einen Punkt in Flensburg, und es kommt während dieser Zeit noch mindestens einer hinzu, dann verlängert sich der Zeitraum der Verjährung automatisch. Gerade deshalb ist es ratsam, sich während dieser Zeit nichts mehr zu schulden kommen zu lassen, da dies unangenehme Folgen haben könnte. Aktiv abgebaut werden können die Punkte durch den Fahrer selbst nur, indem eine Seminar besucht wird. Hier muss allerdings von Fall zu Fall entschieden werden, ob dies eine lohnenswerte Angelegenheit ist, schließlich sind die Kosten recht hoch.