Die Zahnzusatzversicherung bietet gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, die Lücke zwischen den Leistungen des GKV-Kataloges und dem tatsächlichen Bedarf bei zahnmedizinischen Behandlungen zu schließen. Gerade im Bereich des Zahnersatzes müssten GKV-Patienten ohne Zahnzusatzversicherung sehr viel zuzahlen, wenn sie eine Lösung nach den modernen Standards der Zahnmedizin erhalten möchten. Die Zusatzpolice übernimmt je nach Tarif zwischen rund 75 bis 90 Prozent, auf Wunsch auch 100 Prozent aller Kosten, die von der gesetzlichen Kasse nicht getragen werden.
Sinn der Zahnzusatzversicherung
Für Implantate, Inlays aus Keramik und viele wichtige zahnärztliche Behandlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen geringen Festbetrag, der sich Befund orientiert, während die Behandlungsmethode nicht in die Kostenübernahme einfließt. Es wird nach den Kriterien des GKV-Kataloges lediglich die minimal notwendige, nicht die bestmögliche Behandlung bezahlt. Bei Zahnersatz entfällt damit die Kostenübernahme für Implantate, die Kasse ersetzt nur einen Teil der Kosten für eine Brücke, die auch unter Zahnärzten als zweitrangige Lösung gilt, weil hierfür gesunde Zähne angeschliffen werden. Bestimmte Extras wie optisch attraktive, den Plomben weit überlegene Inlays zahlen gesetzlich Versicherte selbst. Dasselbe betrifft schwerwiegende Zahnbehandlungen, die zu starken finanziellen Belastungen führen können. Hier springt die Zahnzusatzversicherung ein, die notwendige Behandlungen nicht nur beim Zahnersatz, sondern auch in der Kieferorthopäde und bei Zahnwurzelproblemen auf der Kostenseite übernimmt. Zahnreinigungen, welche Zahnärzte ebenfalls empfehlen, können in die Zusatzpolice mit eingeschlossen werden. Jugendliche profitieren im Bereich kieferorthopädischer Behandlungen von der Zahnzusatzversicherung. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) geben den Behandlungsbedarf am Gebiss an, wobei die GKV lediglich die Kosten der Stufen KIG 3 – 5 übernimmt, die Zahnzusatzversicherung hingegen sämtliche Kosten.
Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abschließen
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt stets nur die Kosten für die nach ihrem Abschluss begonnenen Behandlungen, nicht für bereits laufende oder nach zahnärztlicher Indikation fest geplante Eingriffe. Auch sind die Zuschüsse in den ersten Jahren gedeckelt. Daher sollte die Police rechtzeitig abgeschlossen werden, bevor es zu spät ist. In jungen Jahren sind ihre Kosten zudem grundsätzlich geringer. Die prophylaktische Behandlung von Zähnen kann sehr viel Material retten, wenn rechtzeitig mikroskopische Untersuchungen vorgenommen werden oder beispielsweise ein OP-Laser zum Einsatz kommt. Auch diese Kosten fallen größtenteils aus dem Leistungskatalog der GKV heraus. Ein Zahn wird durch die von den gesetzlichen Kassen übernommenen Behandlungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent erhalten, mit der Zahnzusatzpolice steigt diese Wahrscheinlichkeit auf mehr als 90 Prozent. Erst recht entfaltet die Zusatzversicherung ihre Wirkung bei Implantaten, deren Kosten stets mehrere Tausend Euro betragen, weil meist innerhalb einer Behandlung mehrere Zähne ersetzt werden.
Kosten und Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung ist für Personen bis etwa dreißig Jahre sehr preiswert und für Monatskosten ab etwa sieben Euro abzuschließen. In höherem Lebensalter steigen die Kosten, sie bleiben aber bezahlbar. Am preiswertesten wird die Police in Kombination mit anderen Zusatzversicherungen der PKV. Normalerweise existiert eine Wartezeit zwischen drei bis acht Monaten, es gibt aber gegen Aufpreis auch Policen ohne Wartezeit. Vor dem Abschluss stellt die Versicherungsgesellschaft bestimmte Gesundheitsfragen zum Zustand der Zähne.