Jedes Jahr wechseln tausende Gebrauchtwagen den Besitzer. Beim Gebrauchtwagenkauf sieht meist immer alles gut aus auf den ersten Blick. Doch einige Monate später kann dies schon wieder ganz anders aussehen. So kann zum Beispiel der Motor kaputt gehen. Der ursprüngliche Verkäufer weiß natürlich von nichts und will auch die Kosten zur Reparatur natürlich nicht übernehmen. Für solche Fälle gibt es aber die Gebrauchtwagen-Garantie. Doch hier muss wie immer das Kleingedruckte gelesen werden. Nicht immer wird einem die Gebrauchtwagen-Garantie helfen und es kann auch im Schaden ein Eigenanteil fällig werden.
Sachmängelhaftung
Nicht immer ist eine Gebrauchtwagen-Garantie nötig, vor allem wenn der Wagen bei einem Händler gekauft wurde. Für Gebrauchtwagenhändler gilt eine zweijährige Sachmängelhaftung und in dieser zeit muss dieser dafür gerade stehen. Im Kaufvertrag kann die Haftung aber auf ein Jahr reduziert werden durch den Händler. Wenn das der Fall sein sollte, kann eine Gebrauchtwagen-Garantie im Anschluss daran weiter helfen.
Gebrauchtwagen-Garantie
Laut dem ADAC hat eine gesetzliche Sachmängelhaftung Lücken. Laut Gesetz muss der Händler alle Reparaturen übernehmen, wenn die Mängel schon beim Kauf des Gebrauchtwagenkaufs vorlag. Jedoch gibt es im Schadenfall immer wieder enorme Streitigkeiten darüber, ob der Mangel schon beim Kauf vorlag oder nicht. Ein defektes Teil kann auch durch eine normalen Verschleiß kaputt gegangen sein. Um diese Streitigkeiten im Schadenfall zu umgehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Gebrauchtwagen-Garantie.
Kauf von Privat
Auch wer seinen Gebrauchtwagen privat kaufen sollte, kann sich mit einer Gebrauchtwagen-Garantie entsprechend absichern. Bei einem Kauf aus privater Hand kann die Sachmängelhaftung im Vertag komplett ausgeschlossen werden. Wenn der Verkäufer aber vorsätzlich bekannte Mängel verschweigen sollte, ist ein solcher Ausschluss der Sachmängelhaftung ungültig.
Ältere Gebrauchtwagen
Viele Anbieter tummeln sich mittlerweile im Bereich der Reparaturkostenversicherung. So gibt es Gebrauchtwagen-Garantien vom Autohändler, vom Autohersteller, von Versicherungen und noch vielen anderen Anbietern. Die zu zahlenden Prämien für die Garantie richten sich dabei oft nach der Laufleistung und nach der Motorleistung des Gebrauchtwagen. Wenn der Wagen aber zu alt sein sollte und übermäßig viele Kilometer drauf hat, ist eine Gebrauchtwagen-Garantie oft nicht erhältlich.
Kostenübernahme
Wie schon beschrieben vor Abschluss einer Gebrauchtwagen-Garantie immer das Kleingedruckte lesen. Oft werden nur Kosten bei bestimmten Bauteilen übernommen. So kann der neue Halter zum Beispiel bei Defekten an der Elektronik oft selbst auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Je nach Laufleistung und Alter des Gebrauchtwagen kann auch anteilig eine Selbstbeteiligung fällig werden.