Seit dem Jahr 2005 heißt die Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Davor war die Behörde unter dem Namen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bekannt. Wie der neue Name schon aussagt, wurden die Aufgabenbereiche der Bundesnetzagentur erweitert. Die Bundesnetzagentur gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesnetzagentur hat die Aufgabe, durch Liberalisierung und Deregulierung für die weitere Entwicklung auf den entsprechenden Märkten und für die Einhaltung der Verordnungen der entsprechenden Gesetze, wie beispielsweise des Telekommunikationsgesetzes (TKG), zu sorgen.
„Wir wollen die Chance für mehr Wettbewerb in allen Netzen, die sich durch natürliche Monopolstrukturen oder durch Engpässe kennzeichnen, nutzen und dabei unsere gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, formulierte der erste Präsident Matthias Kurth zum Start der Bundesnetzagentur* die allgemeinen Ziele der Bundesbehörde. Bei den Aktivitäten der Bundesnetzagentur stehen die Verbraucher und Kunden im Mittelpunkt. Die Regulierung durch die Bundesnetzagentur zielte auf einen funktionierenden Wettbewerb hin. Dazu werden Lösungen zusammen mit den Marktteilnehmern erarbeitet. Bei bestehenden Problemen führt die Bundesnetzagentur Anhörungen zusammen mit den betroffenen Firmen durch. Nur so können die Firmen die eigene Sicht der Dinge und eigene Wünsche vorbringen.
Im Telekommunikationsbereich gewährleistet die Bundesnetzagentur den chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb, die flächendeckende Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen und sorgt für eine störungsfreie und effiziente Nutzung von Funk-Frequenzen. Die Bundesnetzagentur erarbeitet dabei Lösungen, um Problemen im Rahmen einer Standardisierung vorzubeugen. Weiterhin verwaltet die Bundesnetzagentur Rufnummern und Frequenzen, berät Bürger über neue Regelungen und bekämpft den Missbrauch von Rufnummern.
Um die Regulierungsziele durchsetzen zu können, verfügt die Bundesnetzagentur über Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten.
Jeder Verbraucher kann sich Problemen oder Fragen direkt an die Außenstelle der Bundesnetzagentur wenden. Dieser Verbraucherservice liefert allgemeine Informationen zum Telekommunikationsmarkt und Hilfe bei Schwierigkeiten mit dem Telekommunikationsanbieter. Die Bundesnetzagentur hat für Probleme eigens eine Schlichtungsstelle eingerichtet. An diese können sich Verbraucher zur Streitbeilegung wenden, wenn Rechte aus der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung verletzt worden sind.