Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Denn diese deckt die Risiken ab, die mit fahrlässigen oder fehlerhaftem Verhalten zusammenhängen und die hohe Kosten nach verantwortbaren Schäden nach sich ziehen können. So könnte man als Fahrradfahrer Unfälle verursachen, deren Kosten kaum mehr überschaubar sind. Der Autofahrer hat auch hierfür eine spezielle Haftpflicht.
Die Haftpflichtversicherung
Eine Entscheidung für die richtige Haftpflichtversicherung setzt einen umfassenden Vergleich der verschiedenen Angebote voraus. Denn die Versicherer bieten sehr unterschiedlich ausgestaltete Verträge. Zum einen in der Höhe des Gesamtschadens, zum anderen in der Ausgestaltung des Risikobereichs. Sinn macht nur eine Versicherung, die mehrere Mio. Euro Schäden auch abdeckt und keine Schmalspur-Versicherung, die bei einem normalen Schaden schon über den Grenzen liegt.
Auch kann man durch unterschiedliche Modelle der Selbstbeteiligung viel Geld sparen. Denn die Haftpflichtversicherung sollte nicht bei Kleinigkeiten relevant sein.
Wenn von der umgangssprachlichen Haftpflichtversicherung gesprochen wird, dann ist damit in aller Regel die Privathaftpflicht gemeint. Andere Arten der Haftpflichtversicherung sind die Kfz-Haftpflicht-, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-, die Jagd- oder die Bauherrenhaftpflichtversicherung. In allen Fällen geht es darum, Schadensersatzansprüche zu versichern, die von Dritten geltend gemacht werden. Für das Alltagsleben ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Leistungsspektrum der Privathaftpflichtversicherung
Die häufigsten Haftpflichtfälle sind ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches, des BGB. Wer dem anderen einen Schaden zufügt, der muss diesen auch ersetzen. So einfach, wie das klingt, so problematisch kann sich der einzelne Schadensfall darstellen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung ist das Problem schnell gelöst. Bei einem fahrlässigen und meistens auch grob fahrlässigen Verhalten zahlt die Haftpflichtversicherung den verursachten oder verschuldeten Schaden. Im Versicherungsvertrag wird eine Höchstgrenze für die Versicherungsleistung vereinbart. Die ist in Deutschland sehr hoch angesetzt, sodass nahezu jeder versicherte Schadensfall von der Versicherung reguliert wird. Schäden aus vorsätzlichen Handlungen sind nicht versichert, ebenso wenig wie Ansprüche zwischen Familienangehörigen aus demselben Haushalt. Ansonsten ist die Privathaftpflichtversicherung ein 24h Rundumschutz. Im Vertrag kann der Versicherungsschutz vom Inland auf das Ausland bis hin zu weltweit ergänzt werden, was bei vielen Versicherungsgesellschaften zum Standard gehört.
Familienhaftpflichtversicherung für Kinder, Jugendliche und Studenten
Neben dem Versicherungsnehmer wird auch der Ehepartner mitversichert. Das steht so in der Versicherungspolice. Im Rahmen der Familienhaftpflicht sind im Haushalt lebende Kinder von Geburt an ebenfalls mitversichert. Das gilt auch für das Jugendalter. Bei Studenten ist mitentscheidend, ob sie einen eigenen und separaten Wohnsitz haben oder nach wie vor im Elternhaus gemeldet sind. Singles müssen sich auch deswegen selbst versichern, weil sie in keiner Haushaltsgemeinschaft mitversichert sind. Um Diskussionen zur Aufsichtspflichtverletzung bei deliktunfähigen Kindern zu vermeiden, sollte dieser Tatbestand mit versichert werden. Er gilt im Alltag für Kinder bis zu sechs Jahren.
Versicherungsbeitrag und Vertragslaufzeit
Der Monatsbeitrag einer ausreichend guten und hohen Privathaftpflichtversicherung liegt pro Person vielfach im einstelligen Eurobereich. Der Einfachheit halber wird der Beitrag viertel-, halb- oder jährlich erhoben. Üblich ist das Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung. Beim Erstabschluss beträgt die Vertragslaufzeit mehrere, in der Regel zwei oder drei Jahre, die anschließende automatische Verlängerung dann jeweils ein Jahr. Wie bei anderen Versicherungen auch, kann der Vertrag anlässlich einer Beitragserhöhung außerordentlich gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer als Beitragszahler kann den Versicherungsbeitrag bei seiner Jahressteuererklärung als eine Sonderausgabe geltend machen. Das ist vielfach mehr eine Formsache, weil der vom Gesetzgeber vorgegebene Höchstbetrag durch andere Ausgaben bereits erreicht wird.